Was ist ein Vertragsrechtsschutz?

Was ist ein Vertragsrechtsschutz?

Vertragsrechtsschutz bedeutet: Rechtsschutz in Streitigkeiten, die im Vertragsrecht liegen. Dazu gehören: Kaufverträge.

Was ist ein Firmenvertragsrechtsschutz?

Was bedeutet Firmen Vertrags Rechtsschutz? In diesem Baustein sind gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Unternehmens stehen, versichert. Dies können Verträge mit Kunden, Lieferanten, Herstellern und anderen Dienstleistern sein.

Wer bietet Firmenvertragsrechtsschutz?

Gut, dass es den ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz gibt. Denn wir schützen Sie als Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen.

Was deckt der Firmenrechtsschutz ab?

Der Gewerberechtsschutz (auch Betriebsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt) ist eine unverzichtbare Absicherung für Selbstständige. Denn sie deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet.

Was ist Vertrags und Sachenrecht?

Insgesamt umfassen die Leistungen des Vertrags- und Sachenrecht also Kaufverträge, Werk- oder Reparaturverträge, Reiseverträge, Dienst-Beförderungsverträge sowie Darlehensverträge.

Ist Vertragsrecht in der Rechtsschutzversicherung?

Im Privatbereich bezieht sich der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht auch auf Streitigkeiten und Auseinandersetzungen die sich im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen ergeben, wobei jedoch keine Kostenübernahme bei Klagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gewährt wird.

Wie teuer ist eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen?

Eine Firmenrechtsschutzversicherung für ein kleines Unternehmen ist z.B. für 14,47 € pro Monat möglich. Ein Vergleich von Firmenversicherungen lohnt sich, denn Versicherungen im gewerblichen Bereich unterscheiden sich nicht nur vom Leistungsumfang, sondern auch vom Preis.

Was ist das Sachenrecht?

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden. Zu den Sachen gehören dabei die beweglichen Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.

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