Was ist ein Vorgehen bei Disziplinarmassnahmen?

Was ist ein Vorgehen bei Disziplinarmaßnahmen?

Vorgehen bei Disziplinarmaßnahmen. Im Rahmen des beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses kann es dazu kommen, dass der Beamte gegen Dienstpflichten verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes stehen dem Dienstherrn verschiedene Sanktionen zur Verfügung, die am Ende des Disziplinarverfahrens angeordnet werden.

Wie kann man eine Disziplinarklage erheben?

Um eine Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts aussprechen zu können, muss der Dienstherr vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine so genannte Disziplinarklage erheben. Über die gebotene Maßnahme entscheidet das Verwaltungsgericht selbst.

Was sind die zuständigen Disziplinargerichte?

Für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sind grundsätzlich die Disziplinargerichte zuständig. Freie Berufe wie Anwälte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Apotheker oder Lotsen genießen hingegen das Standesrecht. Je nach den Vorschriften ihres Standes fordert dies ein gesondertes Veralten durch die Berufsgruppen.

Wie ist der Disziplinar-Rechtsschutz ausgerichtet?

Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist grundsätzlich auf ganz bestimmte Berufsgruppen ausgerichtet. In die Zielgruppe des Disziplinar-Rechtsschutzes fallen beispielsweise alle Notare, Richter, Beamte sowie Soldaten. Maßgeblich für die Betroffenen ist hierbei ein Dienstvergehen.

Was ist der Regelfall des Disziplinarverfahrens?

Der Regelfall ist die Einleitung des Disziplinarverfahrens durch den Dienstherrn, oft weil der Dienstherr von den Ermittlungsbeh rden ber den Verdacht eines strafbaren Verhaltens unterrichtet wird, bisweilen aufgrund der Beschwerde eines B rgers, Wahrnehmungen aus dem Kollegenkreis usw.

Was ist die wirksame Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens?

Falls Sie den Gesetzestext lesen möchten, § 17 BDG. „Die wirksame Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BDG setzt voraus, dass der Einleitungsvermerk inhaltlich eindeutig ist und dem Dienstvorgesetzten als Verfasser zugeordnet werden kann.

Was ist die Einleitung des Disziplinarverfahrens von Amts wegen?

Einleitung des Disziplinarverfahrens von Amts wegen: 17 BDG. Der Regelfall ist die Einleitung des Disziplinarverfahrens durch den Dienstherrn, oft weil der Dienstherr von den Ermittlungsbeh rden ber den Verdacht eines strafbaren Verhaltens unterrichtet wird, bisweilen aufgrund der Beschwerde eines B rgers, Wahrnehmungen aus dem Kollegenkreis usw.

Wie liegt die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor?

Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ob liegt dem Dienstvorgesetzten welche wiederum die Dienstpflicht hat ein solches Verfahren einzuleiten sofern zureichende und tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.

Sind Disziplinarmaßnahmen mitbestimmungspflichtig?

Darüber hinausgehende Sanktionen des Arbeitgebers sind nur in Form der Betriebsbuße möglich. Disziplinarmaßnahmen sind mitbestimmungspflichtig. Sie dürfen nur vom Disziplinarvorgesetzten, nicht jedoch vom Fachvorgesetzten ausgesprochen werden. Mitbestimmungspflichtig sind nur Disziplinarmaßnahmen, die als Betriebsbuße anzusehen sind.

Wie kann das Disziplinarverfahren fortgesetzt werden?

Während des Strafverfahrens kann das Disziplinarverfahren ausgesetzt werden. Spätestens mit rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens hat der Dienstherr das behördliche Disziplinarverfahren bei Beamten bzw. das gerichtliche Disziplinarverfahren bei Soldaten fortzusetzen ( § 22 BDG bzw. § 83 Wehrdisziplinarordnung ).

Kann der Beamte das Disziplinarverfahren selbst einleiten?

Der Beamte kann das Disziplinarverfahren auch selbst gegen sich einleiten! Das hat den Vorteil, dass er sich entlasten kann bzw. kann er so indirekt eine Ermittlung gegen einen anderen Beamten auslösen.

Was ist zuständig für das behördliche Disziplinarverfahren?

Zuständig für das einfache bzw. behördliche Disziplinarverfahren sind die Dienstvorgesetzten bzw. Disziplinarvorgesetzten. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor (bei Beamten) bzw. werden Tatsachen bekannt (bei Soldaten), die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienst- bzw.

Ist das Disziplinarverfahren eingestellt?

4 Das Disziplinarverfahren wird eingestellt, sofern der Beamte entlassen wird. 3. 1 Erfordert das Dienstvergehen mindestens die Kürzung der Dienstbezüge, ist von der Ernennungsbehörde das Entlassungsverfahren durchzuführen.

Wie kann der Personalrat bei einer Disziplinarverfügung mitwirken?

Bei Erhebung der Disziplinarklage, nicht aber bei Erlass einer Disziplinarverfügung hat der Personalrat auf Antrag des Beamten nach § 78 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BPersVG mitzuwirken, wobei er Einwendungen nur auf die Gründe des § 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BPersVG stützen kann.

Wie geschieht es mit der Disziplinarverfügung?

Anschließend steht es im Ermessen des Vorgesetzten, das Verfahren einzustellen. Andernfalls wird eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Soll ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung der Bezüge bzw. des Ruhegehalts ausgesprochen werden, so geschieht dies im Wege einer Disziplinarverfügung.

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