Was ist eine abschiebungsverbot?
Ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz besteht, wenn dem Ausländer bei Rückkehr in den Zielstaat eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.
Kann man mit abschiebungsverbot Familiennachzug?
Personen, für die im Asylverfahren lediglich ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde, ist der Familiennachzug nur unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich. Der Familiennachzug von Familienangehörigen aus dem (außereuropäischen) Ausland ist während des Asylverfahrens nicht möglich.
Wann wird die Abschiebung durchgeführt?
Der Betroffene erhält in der Regel 2-3 Tage vor der Abschiebung den Abschiebetermin mitgeteilt (allerdings ist diese Mitteilungspflicht mittlerweile entfallen). Die Abschiebung findet in den frühen Morgenstunden statt. Diese wird von der Landespolizei durchgeführt, die die Betroffenen von zu Hause abholt und zum Flughafen bringt.
Kann ein Abschiebeverbot festgestellt werden?
Wenn auch kein Abschiebeverbot festgestellt werden kann, wird der Betroffene aufgefordert, Deutschland innerhalb weniger Wochen freiwillig zu verlassen. Es wird ihm gleichzeitig die Abschiebung angedroht wenn er nicht freiwillig ausreist.
Ist ein Abschiebungsverbot eine Duldung?
Nein, ein Abschiebungsverbot ist keine Duldung. Menschen mit einer Duldung sollen ja eigentlich abgeschoben werden, was aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Wenn ein Abschiebungsverbot besteht, ist das eigentlich genau das Gegenteil: Die betroffene Person soll ja explizit nicht abgeschoben werden.
Wie liegt die Abschiebung in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer?
Die Abschiebung liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, sprich der jeweiligen Ausländerbehörde. Die Abschiebung erfolgt vor allem im Bereich des Asylrechts, wo der Asylantrag abgelehnt wird und gleichzeitig der Betroffene aufgefordert wird, das Land freiwillig zu verlassen und er dieser Aufforderung nicht nachkommt.