Was ist eine amtliche Liquidation?
Besteht Ungewissheit darüber, ob ein Nachlass überschuldet ist oder nicht, kann jeder Erbe, anstatt die Erbschaft auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen, die amtliche Liquidation des Nachlasses verlangen. …
Was ist ein Steuerinventar?
Beim Steuerinventar handelt es sich insbesondere um eine Aufnahme des Vermögensbestandes des Verstorbenen per Todestag und der Feststellung der Erben.
Was ist ein Rechnungsruf?
Der Rechnungsruf Das heisst, die zuständige Behörde fordert alle Schuldner und Gläubiger auf, ihre Schulden und Forderungen anzumelden. Dadurch entsteht das öffentliche Inventar. Dazu veröffentlicht das Amt die Personalien des Verstorbenen. Es folgt eine Fristansetzung für die Anmeldung der Gläubiger und Schuldner.
Was muss ich tun wenn ich ein Erbe ausschlagen will?
Sie müssen die Erbausschlagung persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklären oder Ihre Erklärung vor einem Notar beurkunden. Postbrief, Telefax oder E-Mail genügen dafür nicht. Sie müssen innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen.
Wer erstellt das Erbschaftsinventar?
4.2. Ordnet die Gemeinde ein Erbschaftsinventar an, ist dieses durch eine im bernischen Notariatsre- gister eingetragene Notarin, einen eingetragenen Notar zu errichten.
Wie erstelle ich eine Nachlassaufstellung?
Das Verzeichnis muss:
- schriftlich verfasst sein,
- persönliche Angaben zum Erblasser – seinen vollständigen Namen, letzten Wohnsitz, Geburts- und Sterbedaten sowie seinen ehelichen Güterstand – enthalten,
- vollständig und geordnet den Bestand der Erbschaft wiedergeben,
- vom Ersteller unterzeichnet worden sein und.
Was bedeutet Rohvermögen?
Das Rohvermögen ist im Kontext der Vermögensteuer das gesamte Vermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person, sofern das Vermögen nicht explizit steuerbefreit ist, wie z.B. im Ausland befindliches Vermögen.
Wo muss ich hin um das Erbe auszuschlagen?
Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, möglich ist es aber auch beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat.