FAQ

Was ist eine anerkannte Lebensgemeinschaft?

Was ist eine anerkannte Lebensgemeinschaft?

Gemeint ist hier mit dem Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft das auf Dauer ausgerichtete Zusammenleben zweier Personen verschiedenen Geschlechts ohne förmliche Eheschließung oder in einfachen Worten: Das Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein (nichteheliche Lebensgemeinschaft).

Wo kann man eine Partnerschaft eintragen lassen?

Zuständige Behörde: Standesamt (Bayern: auch Notar) Sie müssen Ihre Erklärung, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen zu wollen, gegenüber dem Standesbeamten abgeben. Nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz ist im Regelfall der Standesbeamte zuständig.

Was versteht man unter eingetragener Partnerschaft?

Eine Eingetragene Partnerschaft (engl. civil union) ist ein Rechtsinstitut für Paare. Sie begründet in einigen Staaten einen eigenen Personenstand und stellt damit ein eigenes Rechtsinstitut neben der (traditionell verschiedengeschlechtlichen) Ehe dar.

Hat Lebensgefährtin Anspruch auf Witwenrente Österreich?

Hinterbliebene Lebensgefährtinnen/hinterbliebene Lebensgefährten haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pensionsversicherung der/des Verstorbenen.

Wie kann man sich absichern Wenn man nicht verheiratet?

Möchten Sie zusammen mit Ihrem Lebensgefährten Versicherungen abschließen, ist dies im Fall von Rechtsschutz-, Hausrat- und Privathaftpflicht-Verträgen auch unproblematisch möglich: Sie lassen dazu Ihren Partner namentlich in den Vertrag aufnehmen und sparen so das Geld für zwei einzelne Policen.

Was ist mit meiner Rente Wenn ich heirate?

Was passiert bei einer Eheschließung mit meiner eigenen Rente und mit meiner Hinterbliebenenrente? 1 klar: Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben nur „Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben“. Deshalb verlieren Hinterbliebenenrentner bei einer erneuten Heirat ab dem Folgemonat ihre Witwen-/Witwerrente.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Witwenrente Antrages?

Wie stelle ich den Antrag auf Witwenrente? Wenn Sie die nötigen Unterlagen ausgefüllt haben, sollten Sie sie beim Rentenversicherungsträger einreichen. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun statt den Antrag und die Unterlagen per Post zu schicken. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern.

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