Was ist eine Anrechnungszeit bei der Rente?
Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren, eine Fachschule besucht haben oder schwanger waren.
Wie wirkt sich Mutterschutz auf Rente aus?
Für die Zeit des Beschäftigungsverbots wird gemäß § 13 MuSchG regelmäßig Mutterschaftsgeld gezahlt. Der Bezug von Mutterschaftsgeld unterliegt nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was zählt zu Pflichtbeiträge Rentenversicherung?
Pflichtbeiträge sind Beiträge, die zu zahlen sind oder als gezahlt gelten, wenn eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder auf Antrag besteht.
Was bedeutet anrechnungszeiten zurückgelegt?
Die Anrechnungszeiten im Rentenrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung sind besondere rentenrechtliche Zeiten, mit denen der Gesetzgeber einen sozialen Ausgleich dafür schafft, dass ein Versicherter aus persönlichen Gründen keine Beitragszahlungen leisten konnte.
Wie werden anrechnungszeiten bewertet?
Nach § 263 Abs. 2a SGB VI werden ab dem 01.01.1998 Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit mit 80 Prozent des Gesamtleistungswertes bewertet. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, die unter „Beitragsfreie Zeiten, die keinen Gesamtleistungswert erhalten“ (s.
Wird die Elternzeit in der Rente mit angerechnet?
Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente! Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll.
Was zählt zu den Pflichtbeitragszeiten?
Pflichtbeitragszeiten sind im deutschen Rentenrecht nach § 55 SGB VI Beitragszeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Der Rechtsbegriff dient zur Unterscheidung von Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden. Pflichtbeiträge können tatsächlich oder nur fiktiv gezahlt worden sein.