Was ist eine Anwaltsgebühr?
Anwaltskosten sind Aufwendungen, die bei Inanspruchnahme rechtsanwältlicher Dienste anfallen.
Was ist eine Vergütungsvereinbarung?
Eine Vergütungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandant über die Höhe der Vergütung. Rechtsanwälte und Mandanten können im Wege einer Vergütungsvereinbarung andere als die nach dem RVG vorgesehenen Gebühren vereinbaren. die Vereinbarung einer Erhöhung der gesetzlichen Gebühren.
Was ist die RVG?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist seit dem 1. Juli 2004 in Deutschland die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte.
Warum Vergütungsvereinbarung?
Die formwirksame Vergütungsvereinbarung ermöglicht es dem Rechtsanwalt, höhere als die gesetzlichen Gebühren abzurechnen (in außergerichtlichen Fällen ist es zudem möglich, auch niedrigere Gebühren als die gesetzlichen in Ansatz zu bringen).
Was sind die Verwaltungsgebühren?
Verwaltungsgebühren sind solche Gebühren, die für eine Amtshandlung fällig werden (bspw. für die Erteilung von Genehmigungen oder Bescheinigungen, für die Erneuerung des Personalausweises, für Beurkunden etc.).
Wie können gesetzlichen Gebühren unterschritten werden?
In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich. Vergütungsvereinbarungen haben seit dem Inkrafttreten des RVG erheblich an Bedeutung gewonnen.
Welche Gebühren gibt es für eine außergerichtliche Beratung?
Abrechnung der außergerichtlichen Beratung. Ist der Mandant Verbraucher, erhält der Anwalt für diese Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine Gebühr in Höhe von jeweils höchstens 250 Euro sowie für das Erstberatungsgespräch eine Gebühr in Höhe von höchstens 190 Euro.
Was sind die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften?
Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.