Was ist eine Befähigungsbeurteilung?
Befähigungsbeurteilung In der Befähigungsbeurteilung werden die während des Beurteilungszeitraums im dienstlichen Umgang gezeigten Fähigkeiten und Fachkenntnisse dargestellt und beurteilt, die für die weitere dienstliche Verwendung und berufliche Entwicklung von Bedeutung sind. (siehe Anlage 1) zu bewerten.
Wer ist Zweitbeurteiler?
Der Zweitbeurteiler ist für die Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes verantwortlich. Der Zweitbeurteiler kann von der Einschätzung des Erstbeurteilers abweichen, wenn er dies im Interesse eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes oder aufgrund eigener Erkenntnisse für geboten hält.
Wann werden Beamte beurteilt?
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, zu beurteilen. Sie sind zusätzlich zu beurteilen, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern (Anlassbeurteilung; § 21 Abs. 1 BBG).
Welche Berufe sind für Beamte geeignet?
Im Allgemeinen sind diese Beschäftigten nur als Beamte bekannt. „Beamter“ ist aber kein Beruf, sondern vielmehr ein Berufsstatus. Für die Beamtenlaufbahn sind alle Berufe geeignet, für die im öffentlichen Dienst Bedarf besteht. Unter den Begriff „Beamte“ fallen viele verschiedene Berufe, die so unterschiedlich wie interessant sein können.
Ist ein Beamter gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen?
Dies allerdings nur, wenn diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ist dies der Fall und hat ein Beamter solch einen Verstoß erkannt, so ist er dazu verpflichtet, ihn seiner vorgesetzten Dienststelle zu melden. Grundsätzlich haben die Beamten den Anweisungen ihrer Dienstherren Folge zu leisten.
Welche Beamtinnen und Beamte tragen die volle persönliche Verantwortung?
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
Wie viele Beamte beschäftigen sich im öffentlichen Dienst?
Bund, Länder und Kommunen beschäftigen derzeit etwa zwei Millionen Beamte im öffentlichen Dienst. Im Allgemeinen sind diese Beschäftigten nur als Beamte bekannt. „Beamter“ ist aber kein Beruf, sondern vielmehr ein Berufsstatus. Für die Beamtenlaufbahn sind alle Berufe geeignet, für die im öffentlichen Dienst Bedarf besteht.