Was ist eine Burgschaft im Baugewerbe?

Was ist eine Bürgschaft im Baugewerbe?

Die Bauhandwerker-Sicherungsbürgschaft sichert die Handwerkerlöhne im Baugewerbe ab. Mit der Bürgschaft ist der Auftragnehmer auch dann auf der sicheren Seite, wenn der Auftraggeber während der Bauphase zahlungsunfähig oder insolvent wird. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall der Auftraggeber, also der Bauherr.

Wie funktioniert Gewährleistungsbürgschaft?

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber die Behebung entstandener Mängel nach Auftragserfüllung ab. Dabei übernimmt ein Bürge – entweder ein Kreditinstitut oder ein Versicherer – sämtliche innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft.

Welche Bürgschaften gibt es im Bauwesen?

Die verschiedenen Baubürgschaften im Überblick

  • Bietungsbürgschaft.
  • Anzahlungsbürgschaft/Vorauszahlungsbürgschaft.
  • Ausführungsbürgschaft.
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft.
  • Gewährleistungsbürgschaft/Mängelansprüchebürgschaft.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft Bau?

Die Gewährleistungsbürgschaft VOB dient um Mängelansprüche für den Auftraggeber sicherzustellen. Sie wird auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Ein Bürge (Bank/Versicherung) übernimmt hierbei als Garantiegeber die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft.

Wann wird die Gewährleistungsbürgschaft ausgestellt?

Gewährleistungsbürgschaften können zwar unbefristet ausgestellt werden, doch richtet sich ihre tatsächliche Laufzeit wegen ihrer Akzessorietät grundsätzlich nach der Verjährungsfrist für auftretende Sachmängel. Die Frist beginnt nach Übernahme/Abnahme der Leistung (§ 13 VOB/B).

Wann greift eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Bürgschaft darf nicht unter Bedingungen stehen. Hier finden sich häufig Einschränkungen dahingehend, dass die Bürgschaft nur dann greift, wenn die Werkleistung des Unternehmers zunächst vorbehaltlos und mangelfrei abgenommen war. Nur für diesen Zahlungsanspruch kann der Bürge haftbar gemacht werden.

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