Was ist eine deliktische Haftung?

Was ist eine deliktische Haftung?

Die deliktische Haftung bezeichnet Verstöße gegen Gesetze – nicht gegen vertragliche Pflichten. Schadenersatzansprüche aufgrund deliktischer Handlungen können sich deshalb zusätzlich zu Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten ergeben.

Welchen Zweck hat die Deliktshaftung?

Unter dem Begriff der Deliktshaftung versteht man die Haftung für unerlaubte Handlungen, aus denen ein Schadensersatzspruch resultiert. Diese sind in §§ 823 bis 853 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Warum sind vertragliche Ansprüche besser als deliktische?

Der Geschädigte hat bei deliktischen Schadensersatzansprüchen grundsätzlich das Recht, so gestellt zu werden, als wäre das schädigende Ereignis nie eingetreten. Bei vertraglichen Ansprüchen ist es hingegen auch möglich, den Zustand zu verlangen, der bestünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wäre.

Was ist eine deliktische Forderung?

Deliktische Forderungen gem. § 302 InsO. “Deliktische Forderungen” sind Forderungen, die sich auf einen Schaden beziehen, der durch eine widerrechtliche Handlung entstanden ist.

Was ist eine deliktische Anspruchsgrundlage?

Allgemeine deliktische Anspruchsgrundlagen, §§ 823, 826, 829 BGB. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Was versteht man unter deliktsrecht?

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den §§ 823 bis 853 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Inhaltlich regelt das Deliktsrecht den Ersatz des Schadens, der aus der Verletzung von Rechtsgütern, absoluten Rechten und Schutzgesetzen entsteht.

Was muss für eine unerlaubte Handlung gegeben sein?

Eine unerlaubte Handlung oder ein Delikt liegt vor, wenn jemand rechtswidrig (Rechtswidrigkeit) und schuldhaft (Schuld) ein absolutes Recht (im subjektiven Sinne) eines anderen (zum Beispiel dessen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum) verletzt und ihm dadurch einen Schaden zufügt (§ 823 Abs.

Sind deliktische Ansprüche Abtretbar?

Dies lässt sich nicht einheitlich beantworten. Es kommt auf den einzelnen abgetretenen Anspruch an. So ist z.B. bei Verzugsschäden, und auch bei Nichterfüllungschäden auf den Zessionar abzustellen, während bei deliktischen Schadensersatzansprüchen auf den Zedenten abzustellen sein dürfte.

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