Was ist eine einstimmige Mehrheit?
Einstimmigkeit bedeutet bei Abstimmungen in Kollegialorganen, dass deren Beschlüsse mit allen anwesenden Stimmen gefasst werden müssen.
Wer muss bei qualifizierter Mehrheit zustimmen?
November 2014 gilt grundsätzlich das System der doppelten Mehrheit für Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat bzw. im Europäischen Rat. Dann ist für das Erreichen einer qualifizierten Mehrheit die Zustimmung von 55 % der EU-Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, erforderlich.
Wie wird im Rat der Europäischen Union entschieden?
Abstimmungen im Rat der Europäischen Union erfolgen im Regelfall mit qualifizierter Mehrheit, in den in den Verträgen bestimmten Fällen aber auch mit einfacher Mehrheit oder einstimmig. In reinen Verfahrensfragen beschließt der Rat meist mit einfacher Mehrheit.
Was versteht man unter einer Abstimmung durch eine qualifizierte Mehrheit?
Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit können einzelne Mitgliedstaaten überstimmt werden (keine Vetomöglichkeit). Die Mehrheit der Mitgliedstaaten muss zustimmen.
Wie wird die Einstimmigkeit in der EU vorgeschrieben?
Einstimmigkeit wird in der EU vom AEUV nur in wenigen, allerdings sehr bedeutsamen Bereichen vorgeschrieben. Im Allgemeinen strebt der Europäische Rat Einstimmigkeit an, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Wie wird die Regel der Einstimmigkeit eingesetzt?
Die Regel der Einstimmigkeit wird nicht nur zur Bildung eines gemeinsamen Willens, sondern auch bei Jury-Entscheidungen angewendet, um die Wahrscheinlichkeit von Irrtümern so gering wie möglich zu halten.
Welche Einstimmigkeit ist bei der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich?
Einstimmigkeit ist bei der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich für die Änderung der Teilungserklärung, bei baulichen Veränderungen ( § 22 Abs. 1 WEG ), Umlaufbeschlüssen ( § 23 Abs. 3 WEG), einem Verbot der Vermietung an Feriengäste und in Österreich auch bei Benutzungsregelungen.
Wann kann das Stimmrecht einem Eigentümer entzogen werden?
Trotz der hohen Bedeutung kann das Stimmrecht einem Eigentümer in bestimmten Fällen entzogen werden. Wann das im Einzelnen der Fall ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Das Stimmrecht eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung ist ausgeschlossen, wenn eine der drei Fallgruppen des § 25 Abs. 5 WEG vorliegt.