Was ist eine Eintragungsbewilligung im Grundbuch?
Das Grundbuchamt soll eine Eintragung (Belastung) nur vornehmen, wenn der davon Betroffene (meist der Eigentümer) damit einverstanden ist und dies durch Eintragungsbewilligung zum Ausdruck gebracht hat. Die Eintragungsbewilligung bedarf der öffentlichen Beglaubigung.
Was bedeutet Eintragungsbewilligung?
Eine Eintragung darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn derjenige, dessen Recht von ihr betroffen wird, sie bewilligt (§ 19 GBO). Die Bewilligung ist eine einseitige, an das Grundbuchamt gerichtete Erklärung des Inhalts, dass man mit einer bestimmten Eintragung oder Löschung einverstanden ist.
Was ist eine Grundbucherklärung?
Grundbucherklärung: Der eigentliche Verkauf wird erklärt und die Grundbucherklärungen festgehalten. Das bedeutet: Beide Vertragsparteien erklären ihr Einverständnis zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Grundstücks.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit vom Grundbuchamt eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen wird?
Das Grundbuchamt führt eine Eintragung im Grundbuch unter Einhaltung spezieller Voraussetzungen durch. Einerseits muss eine Eintragungsbewilligung vorliegen. Andererseits sollten für die Eintragung notwendige Erklärungen über öffentlich beglaubigte Urkunden vorgelegt werden.
Was sind Bewilligungsurkunden?
Bewilligungsurkunde. Um das Grundbuch nicht zu unübersichtlich zu machen, kann bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 874 BGB).
Was bedeutet Löschungsbewilligung?
Mit der Löschungsbewilligung bescheinigt Ihnen der Kreditgeber, in den meisten Fällen Ihre Bank, dass Ihre Baufinanzierung vollständig abbezahlt ist und Sie die Grundschuld wieder aus dem Grundbuch löschen können.
Wer macht den Eintrag ins Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten geführt wird. In das Grundbuch werden die Grundstücke sowie die an den Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte eingetragen.
Was prüft der Grundbuchbeamte beim Eintragungsverfahren?
Der Grundbuchbeamte prüft grundsätzlich nicht, ob eine wirksame Einigung vorliegt, sondern nur das Vorliegen der Eintragungsbewilligung (sog. formelles Konsensprinzip). Nur im Falle der Grundstücksübereignung und im Falle der Bestellung, Inhaltsänderung oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung gern.
Was ist eine Bewilligungsurkunde?