Was ist eine Einzelraumfeuerungsanlage?
Zu § 2 Nr. Einzelraumfeuerungsanlagen werden in der 1. BImSchV als Feuerungsanlagen definiert, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellungsraumes verwendet werden, sowie Herde mit oder ohne indirekte Backvorrichtung.
Was zählt als Feuerungsanlage?
Feuerungsanlage/Kleinfeuerungsanlage: Eine Anlage, in der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird. Zur Feuerungsanlage gehören Feuerstätten und, soweit vorhanden, Einrichtungen zur Verbrennungsluftzuführung, Verbindungsstück und Abgaseinrichtung.
Ist ein Kamin eine Feuerungsanlage?
Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Gas, Öl, Holz oder Kohle Wärme. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, vor allem Kamin- oder Kachelöfen, die mit Holz, Pellets oder Kohle befeuert werden.
Sind Küchenherde Messpflichtig?
Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Herde, Saunaöfen und Öfen mit einer Gesamtleistung unter 8kW. Ist die Leistung höher, wird der Ofen als Zentralfeuerstätte (=Heizkessel) und somit messpflichtig eingestuft.
Was fällt unter Feuerstätte?
Jedes Heizungssystem, das durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Energieträger Wärme erzeugt, gilt per rechtlicher Definition als Feuerstätte.
Wann ist eine Feuerungsanlage Genehmigungsbedürftig?
BImSchV richtet sich nach der Feuerungswärmeleistung einer Anlage. Ob die Anlage nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig ist oder nicht, welche Brennstoffe bzw. Arten von Brennstoffen eingesetzt werden, ist nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist ob die Feuerungswärmeleistung zwischen 1 bis 50 Megawatt (MW) liegt.
Sind Kaminöfen Messpflichtig?
Kaminöfen) sind von der Messpflicht befreit. Sobald jedoch eine Einzelraumfeuerstätte zu stark überdimensioniert und /oder ins Heizungssystem eingebunden ist bzw. über Schächte und Leitungen weitere Räume mit Wärme versorgt, kann sie messpflichtig werden.