Was ist eine Erziehungsberechtigte Person?
Eine „erziehungsbeauftragte Person“ ist eine volljährige Person, die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben zweitlich begrenzt wahrnimmt (z.B. Begleitung/Aufsicht beim Discobesuch). Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
Was ist mit dem Recht auf Erziehung verbunden?
Da mit dem Recht auf Erziehung gleichzeitig die Pflicht zur Fürsorge für das Kind verbunden ist, können Maßnahmen getroffen werden, den Eltern die Erziehungsberechtigung zu entziehen. In diesem Falle hat der Staat in Form der Jugendämter ein sogenanntes Wächteramt inne.
Was sind die Begriffe erziehungsberechtigt und berechtigt?
Die Begriffe „Erziehungsberechtigter“ und „Erziehungsberechtigung“ sind uns allen im Alltag geläufig. Erziehungsberechtigte unterschreiben Formulare, geben ihr Einverständnis zu verschiedenen Unternehmungen der Kinder oder treffen Entscheidungen in deren Sinne. Interessant wird das Thema auch, wenn es um Trennung der Eltern oder Scheidung geht.
Kann der Staat das Recht auf Erziehung entziehen?
Ist dies nicht gegeben und wird gegen das Wohl des Kindes erzogen, so hat der Staat das Recht einzugreifen und den Eltern die Erziehungsberechtigung zu entziehen. Da mit dem Recht auf Erziehung gleichzeitig die Pflicht zur Fürsorge für das Kind verbunden ist, können Maßnahmen getroffen werden, den Eltern die Erziehungsberechtigung zu entziehen.
Was sind staatliche Maßnahmen zum Schutz des minderjährigen Kindes?
Dies sind staatliche Maßnahmen, die zum Schutz des minderjährigen Kindes ergriffen werden können. Sollte das Kind auf Dauer nicht mehr in der Familie leben können, so wird seitens des Jugendamtes ein Vormund bestellt, der nach §1800 BGB die Erziehungsberechtigung erhält und die Fürsorge für das minderjährige Kind bekommt.