Was ist eine Falschberatung durch eine Bank oder andere Finanzdienstleister?
Falschberatungen durch Ihre Bank oder andere Finanzdienstleister berechtigen Sie dazu, Schadensersatz zu fordern. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Beratung erfolgt auf der Grundlage eines Beratungsvertrages. Die Bank hat Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt.
Kann es zu einer Kontosperrung durch die Bank kommen?
Zu einer Kontosperrung durch die Bank kann es außerdem kommen, wenn die Sachbearbeiter ungewöhnliche Kontobewegungen feststellen oder die PIN am Geldautomaten oder EC-Terminal zu oft falsch eingegeben wurde.
Wie regelt der Gesetzgeber Beratung durch Banken und andere Finanzdienstleister?
Der Gesetzgeber regelt Beratungen durch Banken und andere Finanzdienstleister durch die sogenannte Beratungshaftpflicht sowie durch das Wertpapierhandelsgesetz. Berater sind Firmen oder natürliche Personen, die im Rahmen eines Beratungsvertrages andere Personen beraten, aufklären oder ihnen Empfehlungen geben.
Wie entsteht eine Aufklärungspflicht bei einer Bank?
Eine Aufklärungspflicht der Bank entsteht nur, wenn ein Beratungsvertrag vorliegt. Der Beratungsvertrag liegt automatisch bei einem Beratungsgespräch vor – Sie müssen keinen schriftlichen Vertrag dafür unterschreiben. Der Kunde muss die Falschberatung beweisen, um Schadensersatz verlangen zu können.
Welche Verpflichtungen hat die Bank für den Beratungsvertrag?
Durch den Beratungsvertrag hat die Bank folgende Verpflichtungen: Die Bank muss das Finanzprodukt wählen, welches zum Vorhaben des Kunden, dessen Risikobereitschaft und Wissensstand passt. Der Berater muss dem Kunden sämtliche Informationen über das Finanzprodukt geben, die für ihn wichtig sind.
Was ist das Bankgeheimnis bei der Bank?
Mit der Unterschrift bei der Kontoeröffnung willigt der Kunde in diese AGB ein. Das Bankgeheimnis ist also das oberste Gebot einer jeden Bank und bildet die Basis des gesamten Vertrauensverhältnisses zwischen Kunden und Finanzinstitut. „Was dreie wissen, wissen hundert“? Ganz geheim bleiben die Kundendaten bei der Bank allerdings nicht.
Wie geheim bleiben die Kundendaten bei der Bank?
Ganz geheim bleiben die Kundendaten bei der Bank allerdings nicht. Denn die Bank darf trotz Bankgeheimnis in bestimmten Fällen Daten über den Kunden weitergeben: Zum einen, wenn der Kunde ausdrücklich mit der Weitergabe der Daten einverstanden ist. Und dieses Einverständnis erteilt er bei der Eröffnung eines Kontos.
Wie wird das Bankgeheimnis gelockert?
Stirbt ein Bankkunde, wird das Bankgeheimnis gelockert: „Eine Bank ist bei Kenntnis vom Tode eines ihrer Kunden verpflichtet, der Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes die Höhe des Vermögens mitzuteilen, das sie für den Erblasser verwaltet hat (§ 33 ErbStG).