Was ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags?
Danach ist eine Fraktion des Deutschen Bundestags ein Zusammenschluss von mindestens 5 % der Bundestagsmitglieder (vgl. § 10 Abs. 1 GOBT). Nach § 46 Abs. 1 und 2 AbgG besitzen sie (Teil-)Rechtsfähigkeit. Nach § 46 Abs. 3 AbgG sind sie aber nicht Teil der öffentlichen Verwaltung und sie üben auch keine öffentliche Gewalt aus.
Ist die sogenannte Fraktionsdisziplin zulässig?
Dabei ist die sogenannte Fraktionsdisziplin zulässig, regelmäßig in Form einer Drohung mit dem Verlust eines „sicheren Listenplatzes“ für die nächste Wahl oder in Form einer Drohung eines Fraktionsausschlusses bei Wiederholung. Demgegenüber ist ein sogenannter Fraktionszwang unzulässig.
Wie muss die Bildung einer Fraktion mitgeteilt werden?
Die Bildung einer Fraktion muss dem Präsidenten des Parlaments mitgeteilt werden. In dieser Mitteilung sind der Name der Fraktion, die Namen der Mitglieder und die Zusammensetzung des Vorstands anzugeben. Freilich sind auch im Europäischen Parlament fraktionslose Abgeordnete aktiv.
Wie resoniert die Zahl 333 mit der Zahl 3?
Die Zahl 333 resoniert mit den Vibrationen und Energien der Zahl 3, erscheint dreimal und verdreifacht ihre Einflüsse.
Was sind Fraktionen für die gesamte Parlamentsarbeit?
Fraktionen sind als Zusammenschlüsse von Abgeordneten für die gesamte Parlamentsarbeit wesentlich und bereiten Entscheidungen des Bundestages vor. Sie verfügen über große Gestaltungsmöglichkeiten: Ein Gesetzentwurf kann beispielsweise nur von einer Fraktion oder einem Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden.
Wie werden Fraktionen des Deutschen Bundestags finanziert?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Rechtsgrundlage ist ein entsprechender Ansatz im Bundeshaushaltsplan. Die Mittel werden zum großen Teil für Löhne und Gehälter der Fraktionsmitarbeiter verwendet.
Was ist eine Fraktion?
Als Fraktion wird ein Zusammenschluss von Abgeordneten bezeichnet, die gemeinsam ihre politischen Interessen im Parlament durchzusetzen versuchen. Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Prozent der Volkvertreter zusammenschließen.
Wie erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen im Parlament?
Im Falle eines Ausschlusses aus der Fraktion oder Partei, kann die Rechtmäßigkeit dessen gerichtlich nachgeprüft werden, wobei bei einem Parteiausschluss höhere Maßstäbe angelegt werden. Im Europäischen Parlament [EP] erfolgt die Zusammensetzung der Fraktionen länderübergreifend nach Maßgabe der politischen Zugehörigkeit der Abgeordneten.
Was ist ein Fraktionszusammenschluss?
Voraussetzung für einen Fraktionszusammenschluss ist, dass sich mindestens 25 Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union [EU], also aus mindestens sieben Mitgliedstaaten, zusammenfinden. Dabei darf jeder Abgeordnete jeweils nur einer Fraktion angehören.
Was verwendet das Grundgesetz für die Fraktionen?
Das Grundgesetz verwendet den Begriff der Fraktion lediglich in Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG. Die Rechtsstellung der Fraktionen ergibt sich vielmehr aus den §§ 10 ff. GOBT [ Geschäftsordnung des Bundestages] sowie aus den §§ 45 ff. AbgG [Abgeordnetengesetz].