Was ist eine geschäftlich veranlasste Bewirtung?
Bild: Corbis Für abzugsfähige Bewirtungskosten ist der betriebliche Anlass eine Voraussetzung. Eine Bewirtung liegt vor, wenn jemand auf Kosten des Unternehmers/Freiberuflers Speisen, Getränke und Genussmittel verzehrt. Ein Betriebsausgabenabzug ist jedoch nur möglich, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt.
Wann ist eine Bewirtung abzugsfähig?
Als Bewirtungskosten gelten die Aufwendungen für die betrieblich oder beruflich veranlasste Beköstigung anderer Menschen. Von den angemessenen Aufwendungen sind nur 70 Prozent als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Umsatzsteuerpflichtige können jedoch die gesamte Vorsteuer dafür absetzen.
Was ist Bewirtungsaufwand?
Für den bewirteten Arbeitnehmer könnte es sich bei dem Bewirtungsaufwand um einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug handeln (§19 Abs. 1 Nr. Auch die Teilnahme von Arbeitnehmern an Bewirtungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise bei Betriebsbesichtungen, ist geschäftlich veranlasst (R 4.10 Abs.
Was gehört zu den bewirtungsaufwendungen?
Was zählt als Bewirtungskosten? Eine Definition ist in den Einkommensteuerrichtlinen (EStR) R 4.10 zu finden. Zu ihnen zählen Speisen und Getränke sowie weitere Genussmittel, die sofort verzehrt und die aus einem betrieblichen Anlass gereicht werden.
Was sind Bewirtungskosten nicht abziehbar?
Nicht abziehbar sind Vorsteuern, die auf Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass entfallen, soweit sie die Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind (§ 15 Abs.
Was ist Eigenbewirtung?
Bei der Bewirtung der eigenen Arbeitnehmer handelt es sich um eine betriebliche Bewirtung, die zu 100 % abziehbar ist. Eine geschäftliche Bewirtung, an der ein Arbeitnehmer teilnimmt, bleibt insgesamt eine geschäftliche Bewirtung, bei der die Kosten zu 70 % abziehbar sind.