Was ist eine gesetzliche Uebermittlungsbefugnis?

Was ist eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis?

Eine Übermittlung von Sozialdaten ist nur zulässig, soweit eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach dem Sozialgesetzbuch vorliegt. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle.

Was bedeutet sozialdatenschutz und welche Daten sind betroffen?

Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz.

Was ist das Sozialdatum?

Definition: Was ist „Sozialdaten“? Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse (personenbezogene Daten), die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gesammelt und gespeichert werden.

Wer unterliegt dem sozialgeheimnis?

(1) Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis). Die Beschäftigten haben auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei den genannten Stellen das Sozialgeheimnis zu wahren. …

Welche sozialleistungsträger gibt es?

Gesetzliche Krankenversicherung (§ 21 Abs. 2 SGB I): die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Ersatzkassen. Pflegeversicherung (§ 21a Abs.

Was regelt das Sozialgeheimnis?

Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Bereich der öffentlichen Sozialleistungsträger und anderer Stellen, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten betraut sind. …

Was gehört zu den Sozialdaten?

Sozialdaten bei den Krankenkassen sind Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern, zu denen die Krankenkassen als Sozialversicherungsträger zählen, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhoben und gespeichert werden (§ 67 Abs. 1 SGB X).

Was ist mit Sozialdaten gemeint?

Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von z.B. einer gesetzlichen Krankenkasse (die Wieland-BKK) im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden. Die oben genannten Daten sind daher auch zugleich Sozialdaten. Diesen gleichgestellt sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Welche Daten fallen nicht unter das sozialgeheimnis?

1 S. 2 SGB I). Bei einer unzulässigen Übermittlung von Sozialdaten besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateisystemen und automatisiert verarbeiteten Sozialdaten (§ 35 Abs. 3 SGB I).

Was umfasst das sozialgeheimnis?

Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden.

Wer sind die Leistungsträger?

Der Leistungsträger im Sozialrecht bezeichnet die Behörde, Körperschaft oder Anstalt, die eine Sozialleistung trägt bzw. diese erbringt. Gerne wird hier deshalb auch vom Kostenträger gesprochen.

Was heißt sozialleistungsträger?

Als Leistungsträger bezeichnet man im deutschen Sozialrecht die Körperschaften, Anstalten und Behörden, die für die Erbringung von Sozialleistungen zuständig sind (§ 12 Satz 1 SGB I).

https://www.youtube.com/watch?v=9mBKgEpUGI4

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