Was ist eine gesetzliche Vertretungsperson?

Was ist eine gesetzliche Vertretungsperson?

Bei der gesetzlichen Vertretung lässt sich zunächst unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Vertretung einer natürlichen Person handelt oder um die gesetzliche Vertretung eines Organs wie einer offenen Handelsgesellschaft. Zu den gesetzlichen Vertretern für natürliche Personen zählen: Eltern. Vormund.

Kann eine gesetzliche Vertretungsmacht erteilt werden?

Bei der gesetzlichen Vertretungsmacht erteilt das Gesetz dem Vertreter die Befugnis, Rechtsfolgen für den Vertretenen herbeizuführen. Die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht wird durch Vollmacht erteilt (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB), deren Umfang der zu vertretende Vollmachtgeber festlegt.

Was ist ein gesetzlicher Vertreter?

Gesetzlicher Vertreter – was Sie wissen und beachten müssen! Was ist unter einem gesetzlichen Vertreter zu verstehen? In welchen Fällen ist ein gesetzlicher Vertreter unumgänglich? Ein gesetzlicher Vertreter ist eine natürliche Person, die für andere rechtsverbindlich agiert.

Welche Entscheidungsbefugnisse hat ein gesetzlicher Vertreter?

Allerdings haben die Entscheidungsbefugnisse eines gesetzlichen Vertreters Grenzen. Ein gesetzlicher Vertreter kann kein Testament für sein minderjähriges Kind verfassen oder das Vermögen seines Kindes verschenken. Grundsätzlich sollte er immer zum Besten des Kindes handeln.

Was sind die gesetzlichen Vertreter für ein Kind?

Ein typisches Beispiel für einen gesetzlichen Vertreter sind gemäß § 1629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil eines noch nicht volljährigen Kindes. Die gesetzliche Vertretung ist in diesem Fall Bestandteil des Sorgerechts.

Ist der gesetzliche Vertreter nicht voll geschäftsfähig?

Der gesetzliche Vertreter vertritt einen nicht voll geschäftsfähigen Menschen, also jemanden, der als solcher alleine zwar nicht rechtsgeschäftlich, aber selbst im realen Leben handeln kann. Dazu sind die durch Organe vertretenen juristischen Personen bzw. rechtsfähigen Personenvereinigungen als „leblose juristische Kunstgeschöpfe“ nicht in…

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