Was ist eine Gewinnbeteiligung?

Was ist eine Gewinnbeteiligung?

Die in der Praxis vornehmlich leitenden Angestellten bzw. Organmitgliedern gewährte Gewinnbeteiligung ist zu unterscheiden von der Ergebnis- oder Erfolgsbeteiligung. Entscheidend ist nicht der Begriff, sondern die inhaltliche Ausgestaltung, die sich auf einen Leistungs- oder Arbeitserfolg bezieht.

Ist die Auszahlung von Gewinnbeteiligungen unerheblich?

Die Auszahlung von Gewinnbeteiligungen ist für die GmbH Steuer unerheblich, das die Auszahlungen von den Gesellschaftern versteuert werden müssen und nur Gewinne nach Abzug aller Steuern zur Verteilung gelangen. Dies ist bei einem Einzelunternehmen ebenfalls so.

Ist die Gewinnbeteiligung nicht Lohnsteuerpflichtig?

Wäre dies der Fall, würde die Gewinnbeteiligung (und ein etwa daneben gezahltes „Gehalt“) nicht lohnsteuerpflichtig sein, sondern ein Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und müsste dann durch Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich erfasst werden.

Wie kann eine Gewinnbeteiligung motivieren?

Eine Gewinnbeteiligung kann Mitarbeiter motivieren. Denn zusätzliches Gehalt reizt die Mitarbeiter dazu an, sich bestmöglich zu bemühen, um zum Unternehmenserfolg beizutragen. Mitarbeiter fühlen sich dadurch also für den Unternehmenserfolg verantwortlich und wollen eigenständig arbeiten und entscheiden.

Ist die Gewinnbeteiligung wieder aus den Arbeitsverträgen gestrichen?

Soll die Gewinnbeteiligung wieder aus den Arbeitsverträgen gestrichen werden bzw. sollen die Arbeitnehmer künftig auf die Gewinnbeteiligung gegen eine Einmalzahlung verzichten, unterliegt dies dem Mittbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. .

Wie knüpft eine Gewinnbeteiligung an?

Regelmäßig knüpft sie am jährlichen Reingewinn nach der Handelsbilanz an. § 217 AktG kann vertraglich als Berechnungsmethode vereinbart werden. Anspruchsgrundlagen für eine Gewinnbeteiligung können Einzelverträge oder Kollektivvereinbarungen sein.

Wie wird die Gewinnbeteiligung nach der Korrektur bestimmt?

Nach der Korrektur wird die Höhe der Gewinnbeteiligung stärker von Faktoren bestimmt, die im Einfluss der Beschäftigten liegen. Der Wert, der sich nach der Korrektur ergibt, wird meist als verteilungsfähiger Gewinn bezeichnet.

Ist die Gewinnbeteiligung unwirksam?

Unwirksam sind Freiwilligkeitsvorbehalte, Bindungs- oder Widerrufsklauseln in Arbeitsverträgen, soweit die Gewinnbeteiligung regelmäßig auch für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird (Sonderzahlungen mit Mischcharakter). Wirksam ist die Verknüpfung der Gewinnbeteiligung mit der Zahlung einer Dividende an die Aktionäre.

Welche Arbeitszeit unterliegt der Aufzeichnungspflicht?

Der Aufzeichnungspflicht unterliegt außerdem jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Dies entspricht Wortlaut und Sinn der Vorschrift. Arbeitszeit, die an Sonn- und Feiertagen geleistet wird, geht über die werktägliche Arbeitszeit hinaus.

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