Was ist eine Grundstückslast?
Der Bundesgerichtshof (BGH) definierte eine öffentliche Grundstückslast als „eine auf öffentlichem Recht beruhende Abgabenverpflichtung, die in Geld durch wiederkehrende oder einmalige Leistung zu erbringen ist und für die der Schuldner persönlich sowie ein Grundstück haften“.
Was ist ein Beispiel für Lasten im Sinne des BGB?
* Konkrete Beispiele für öffentliche Lasten sind etwa die grundbezogenen kommunalen Abgaben wie Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Demgegenüber umfasst § 436 Absatz 2 BGB alle „anderen öffentlichen Lasten“.
Was sind rückständige öffentliche Lasten?
Das Kaufgrundstück haftet kraft Gesetzes für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben. Etwa bestehende Rückstände muss der Verkäufer offenlegen und sich mit dem Verkäufer darüber einigen, wer sie übernimmt. Anderenfalls macht er sich dem Käufer gegenüber ersatzpflichtig.
Was sind private Lasten?
Privatrechtliche Lasten: Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse, Zustimmungsvorbehalte bei der Veräußerung, Altrechtliche Dienstbarkeiten, Überbau-, Notwegrenten, Duldungspflichten, Sicherungshypothek und Nießbrauch.
Was sind Lasten im Sinne des Grundbuchrechts?
Grundbuch erklärt: Lasten und Beschränkungen. Die zweite Abteilung des Grundbuchs beinhaltet dingliche Lasten und Beschränkungen des Eigentums, welche sich unmittelbar auf das Grundstück und dessen Eigentümer auswirken. Eingetragene Lasten und Beschränkungen können den Wert des Grundstücks beeinflussen.
Was ist eine öffentliche Abgabe?
Öffentlich-rechtliche Abgaben sind Geldleistungen von Bürgern oder Organisationen an den Staat bzw. die Kommunen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift zu leisten sind. Zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben zählen alle Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstigen Abgaben (z.B. Kurtaxe).
Was sind Nutzen und Lasten?
Nutzen- Lastenwechsel bezeichnet den Übergang von Nutzen und Lasten der verkauften Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer. Dieser Übergang geschieht regelmäßig mit der Übergabe der Immobilie. Der Käufer kann die Immobilie ab sofort nutzen, bei vermieteten Objekten stehen dem Käufer ab diesem Zeitpunkt die Mieten zu.