Was ist eine internationale Scheidung?
Ihre Scheidung ist eine internationale Scheidung und damit eine Scheidung mit Auslandsbezug, wenn Sie mit einem ausländischen Ehepartner verheiratet sind oder im Ausland leben und sich in Deutschland scheiden lassen wollen. An sich ist eine internationale Scheidung kein Problem.
Welche Vorteile haben sie bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt liegen auf der Hand. Sie sparen Gebühren: Bei der einvernehmlichen Scheidung zahlen Sie nur die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren und den eventuell durchzuführenden Versorgungsausgleich.
Welche Staatsangehörigkeit benötigen sie für eine Scheidung in Deutschland?
Um Ihre Scheidung in Deutschland zu beantragen, benötigen Sie nur einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Dieser Bezug entsteht dadurch, dass Sie oder Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhalten.
Ist das ausländische Scheidungsrecht angewandt?
Das ausländische Scheidungsrecht wird auch dann angewandt, wenn es nicht das Recht eines an Rom III teilnehmenden Staats ist.
Welche Vorteile hat eine ausländische Scheidung?
Die Vereinbarung eines ausländischen Scheidungsrechts kann Vorteile haben, weil nach vielen ausländischen Rechtsordnungen eine Scheidung wesentlich schneller geht als nach deutschem Recht! Allerdings muss aus dem Ehevertrag eindeutig hervorgehen, dass für den Fall der Scheidung ausländisches Recht gelten soll.
Wie kann ich eine Scheidung beantragen?
Auch wenn Sie in New York, Paris oder Tokio geheiratet haben, können Sie in Deutschland die Scheidung beantragen. Um Ihre Scheidung in Deutschland zu beantragen, benötigen Sie nur einen persönlichen Bezug zu Deutschland.
Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung beauftragen?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt. Alternativ können Sie hier einen Beratungstermin ausmachen. Bei einer Scheidung sind viele Dinge zu berücksichtigen, die erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen für Sie haben können. Der Rechtsanwalt, den Ihr Ehegatte beauftragt hat,…
Ist eine Scheidung mit einem ausländischen Recht anzuwenden?
Soll eine Scheidung mit einem Ausländer bzw. eine Scheidung mit einer Ausländerin erfolgen, fragen sich die Ehepartner häufig, ob bei der Scheidung deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist.Das gilt ebenfalls, wenn ein Ehepaar mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland lebt.
Was ist Voraussetzung für die Scheidung der Ehe?
Voraussetzung für die Scheidung der Ehe Das Scheitern der Ehe ist bewiesen, wenn die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide sich einvernehmlich scheiden lassen wollen oder die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn ein Ehegatte keine Scheidung will.
Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?
Mit dem Scheidungsantrag wird die Scheidung bei Gericht eingereicht. Der Inhalt des Scheidungsantrags ist gesetzlich geregelt und muss folgende Aspekte beinhalten: Bei gemeinsamen Kindern müssen die Namen, der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Geburtsdaten der Kinder aufgenommen werden.
Warum sollte man eine gemeinsame Scheidung anstreben?
Beide Eheleute sollten eine Scheidung auf gemeinsames Begehren anstreben, da die Kosten der einvernehmlichen Scheidung um ein Vielfaches geringer sind. Ebenso beschleunigt sich die Dauer der Scheidungerheblich, wodurch Sie sich Ärger, Zeit und Nerven sparen.
Ist die Scheidung in Deutschland möglich?
Falls beide Eheleute die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kann die Scheidung auch dann in Deutschland durchgeführt werden, wenn keiner von beiden in Deutschland wohnt. Ist diesem Fall ist nur das Familiengericht in Berlin-Schöneberg zuständig.
Kann das Auswärtige Amt die Scheidung übermitteln?
Das Auswärtige Amt übermittelt dann das Zustellungsersuchen dem Justizministerium des betreffenden Landes. Das dauert natürlich. Außerdem muss die Scheidung übersetzt werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Einfacher ist es deshalb, wenn der im Ausland lebende Ehegatte den Scheidungsantrag stellt.
Welche Unterlagen benötigen sie für die Scheidung?
Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen. Folgende Unterlagen benötigen Sie: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Anwaltsvollmacht, ausgefüllte Formulare zum Versorgungsausgleich, Einigungen über Folgesachen (z. B. Sorgerecht).
Wie kann man eine einvernehmliche Scheidung anhören?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Scheidungsrichter nur noch einmal persönlich von den Ehegatten hören wollen, dass sie sich wirklich scheiden lassen wollen und in allen Punkten einig sind. Die Anhörung durch den Richter findet in einer sehr sachlichen Weise statt.