Was ist eine latente Gefahr?

Was ist eine latente Gefahr?

Eine latente Gefahr bezeichnet eine verborgene Gefahr, die erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände akut wird, ohne dass sich der nun störende Gegenstand selbst verändert.

Was bedeutet Gefahr im Verzug?

wenn nicht anstelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person handelt, wird im Verfahrensrecht als „Gefahr im Verzug“ (GiV) bezeichnet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gefahreneitritt bereits so nahe ist, dass das Eingreifen der zuständigen Behörde nicht mehr abgewartet werden kann.

Was ist der natürliche Feind des Borkenkäfers?

Welche natürlichen Feinde haben Borkenkäfer? Ja, zunächst die Fichte selbst. Weitere natürliche Feinde von Borkenkäfern wie Räuber (Ameisenbuntkäfer, Spechte), Parasitoide (Schlupfwespen) und Krankheitserreger (Pilze) können zwar in großer Anzahl auftreten, unterbrechen oder verhindern eine Massenvermehrung aber nicht.

Was ist die konkrete Gefahr in einem Einzelfall?

Die konkrete Gefahr ist mithin die in einem Einzelfall bestehende Gefahr, die abstrakte Gefahr das bloß gedachte Geschehen, das dem Erlass von Rechtsnormen zugrunde liegt. Beispielsweise ist der nicht korrosionssichere Heizöltank des Eigentümers X konkret gefährlich, nicht korrosionssichere Heizöltanks allgemein sind abstrakt gefährlich.

Was sind besonders gefährliche Tätigkeiten?

Beispiele für besonders gefährliche Tätigkeiten: Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. Anwendung von ionisierenden Strahlen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten, die krebserregende Gefahrstoffe enthalten),

Wie findet der Begriff „konkrete Gefahr“ Anwendung?

Der Begriff „konkrete Gefahr“ findet insbesondere im deutschen Polizeirecht, aber auch im Strafrecht, Anwendung. Die Polizei hat zwei Aufgabenbereiche, weswegen in der Praxis oftmals der Unterschied zwischen dem Polizei- und dem Strafrecht nicht bekannt ist.

Was ist der Begriff der unmittelbaren Gefahr?

In diesem Zusammenhang wird auch häufig der Begriff der unmittelbaren erheblichen Gefahr verwendet. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der der Eintritt eines Schadens sehr wahrscheinlich ist oder sein Eintritt nicht mehr abgewendet werden kann und der Schaden nach Art oder Umfang besonders schwer ist.

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