Was ist eine leichtfertige Steuerhinterziehung?

Was ist eine leichtfertige Steuerhinterziehung?

Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO bezeichnet eine Steuerhinterziehung, die nicht mit Vorsatz begangen wurde, sondern lediglich durch bewusste oder unbewusste Fahrlässigkeit.

Wann ist es eine Steuerhinterziehung?

Der Tatbestand einer Steuerhinterziehung liegt dann vor: 1. wenn Sie aktiv handeln und falsche Angaben machen, z.B. höhere Werbungskosten angeben. 2. wenn Sie das Finanzamt in Unkenntnis über relevante Einnahmen lassen, z.B. Zinseinnahmen, Erbschaften oder Schenkungen.

Kann man aus Versehen Steuern hinterziehen?

Nur wenn Sie mit Absicht Steuern hinterziehen, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Kommt heraus, dass Sie vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, darf das Finanzamt für zehn Jahre Steuern nachfordern und auch eine Strafe verhängen.

Was heißt leichtfertige Steuerverkürzung?

Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel aus Unwissenheit unrichtige oder unvollständige Angaben machen und Ihnen dadurch ein ungerechtfertigter Steuervorteil entsteht, gilt das als leichtfertige Steuerverkürzung.

Wann Steuerhinterziehung wann leichtfertige Steuerverkürzung?

Eine Steuerhinterziehung kann nur vorliegen, wenn dem Täter der vorsätzlich gehandelt hat. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung fehlt es an dem Vorsatz. Leichtfertigkeit bedeutet Fahrlässigkeit in einem besonders hohen Grad der Nachlässigkeit.

Was gilt als Steuerbetrug?

Demnach begeht eine Steuerhinterziehung, wer: falsche oder unzureichende Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gemacht hat (Beispiel: Ein Handwerker räumt Kunden Rabatte ein, sofern sie auf eine Rechnung verzichten und möchte auf diese Weise seinen zu versteuernden Gewinn vermindern)

Wann liegt eine Steuerverkürzung vor?

Danach liegt eine Steuerverkürzung vor, wenn die tatsächlich von der Finanzbehörde festgesetzte Steuer geringer ist als die Steuer, die gesetzlich hätte festgesetzt werden sollen.

Wie erfährt Finanzamt von Steuerhinterziehung?

Um Steuerhinterzieher zu entlarven, greift das Finanzamt auf Datenbestände unter anderem von Banken, Sozialversicherungen, Behörden und anderen Steuerzahlern zurück. Dabei erhält der Fiskus auch Informationen aus dem Ausland, zum Beispiel durch die bei Steuersündern besonders gefürchteten „Daten-CDs“.

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