Was ist eine Markenrechtsverletzung durch die Verwendung von Domains?

Was ist eine Markenrechtsverletzung durch die Verwendung von Domains?

Markenrechtsverletzung durch die Verwendung von Domains. So legt § 14 II Nr. 1 MarkenG fest, dass es Dritten untersagt ist, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt.

Ist ein Domainname erforderlich?

Zunächst ist erforderlich, dass ein Domainname verwendet wird, der Bestand einer Marke im Sinne des § 4 MarkenG oder eine geschäftlichen Bezeichnung nach § 5 MarkenG ist, die hinsichtlich der Domain den Vorrang hat. Dieser Vorrang gilt jedoch nicht, wenn der Dritte keine Gegenrechte hat.

Wie kann man eine markengesetzlich geregelte Domain verletzen?

Eine Domain kann die markengesetzlich geregelten Kennzeichenrechte Dritter verletzen. Dieser hat die Möglichkeit, markenrechtliche Ansprüche geltend zu machen, soweit die im Folgenden überblickartig dargestellten Voraussetzungen der zentralen Vorschriften der §§ 14, 15 MarkenG vorliegen.

Welche Rechte hat der Domaininhaber an dem Domainnamen?

Wie bereits erläutert, erlangt der Domaininhaber gerade grds. kein absolutes Recht an dem Domainnamen, sondern ein schuldrechtliches Nutzungsrecht. Es wird weder ein Kennzeichen- noch ein Namensrecht erlangt. Solche Rechte können jedoch durch die Benutzung des Domainnamens entstehen, wodurch der Domainname sodann geschützt wird.

Wie lange dauert die Registrierung der DENIC Domain?

Die Registrierung erfolgt, soweit die Voraussetzungen vorliegen und der ausgewählte Provider erhält sodann eine Bestätigung. Innerhalb von zwei Stunden nach der erfolgreichen Registrierung soll laut DENIC die Domain nutzbar sein. Welche Rechte werden durch die Domainregistrierung erlangt?

Wie hat sich das Domain-Recht herausgebildet?

Das Domain-Recht hat sich durch die sinnvolle Anwendung bestehender Normen, beispielsweise aus das Marken- und Namens- und dem allgemeinen Vertragsrechts, in der Rechtsprechung herausgebildet. So entstehen mit der Registrierung des Domain-Namens mehrere Vertragsverhältnisse.

Was schlägt eine markenrechtlich ungeschützte Domain ab?

Im Grundsatz kommt es dabei nicht darauf an, was zuerst da war: Website oder Zeichen. Eine Marke schlägt die markenrechtlich ungeschützte Domain ab ihrer Eintragung.

Ist die Domainregistrierung für jedermann möglich?

Domainregistrierungen sind für jedermann möglich, wobei die Registrierung auch im Auftrag erfolgen kann. Wichtig ist nur, dass klar geregelt ist und feststeht, wer konkret der Domain- und damit der Rechteinhaber sein soll. Dies ist insbesondere relevant im Zusammenhang mit Unternehmen.

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