Was ist eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung?
Arbeitgeber melden jeden versicherungspflichtigen Beschäftigten der Krankenkasse, bei der er Mitglied ist. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle wichtigen Daten über den Versicherten. Die Meldungen sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar.
Wann muss man eine jahresmeldung machen?
Für alle am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten übermitteln Sie mit der folgenden Gehaltsabrechnung – spätestens zum 15. Februar des Folgejahres – eine Jahresmeldung.
Wie oft bekommt man die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung?
Im Rahmen der Lohnabrechnung erstellen Arbeitgeber für alle Ihre Mitarbeiter eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung über das beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt im Vorjahr. Die Jahresmeldung sollte mit der Dezemberabrechnung im Januar, oder spätestens bis zum 15. Februar erfolgen.
Wann bekommt man Bescheinigung zur Sozialversicherung?
15. Februar
Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung sollte mit der Lohnabrechnung im Januar (Dezemberabrechnung) oder spätestens zum 15. Februar erfolgen. Dabei wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aller versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Mini-Jobber bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angemeldet.
Für welchen Personenkreis sind Meldungen zur Sozialversicherung zu erstellen?
Angemeldet werden müssen alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Hinzu kommen weitere Personenkreise, für die Beiträge entrichtet werden müssen (z. B. Arbeitnehmer in Altersteilzeit, Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten).
Wann jahresmeldung 50?
Jahresmeldung bei Unterbrechung während des Jahres Beurteilung: Es ist eine Jahresmeldung mit Grund der Abgabe „50“ für den Zeitraum 19.10
Was ist 50 jahresmeldung?
Diese sogenannte Entgelt-/Jahresmeldung ist bis zum 15.02. des Folgejahres an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) mit dem Abgabegrund „50“ zu übermitteln. Als Entgelt wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gemeldet.