Was ist eine Mitarbeiterinformation?

Was ist eine Mitarbeiterinformation?

Sie stellt die Gesamtheit aller Informationen dar, die an die Beschäftigten gerichtet sind, um ihr Verhalten im Sinne der Unternehmensziele und entsprechend die Leistungserstellung zu beeinflussen. Das Handlungsfeld, in dem sich Mitarbeiterinformation vollzieht, wird durch die Informationspolitik und das Informationsmanagement bestimmt.

Was ist die Begrifflichkeit der Mitarbeiterinformation?

I. Begrifflichkeit. Mitarbeiterinformation stellt die Information in den Unternehmenskontext und orientiert sich an der Zielgruppe der Mitarbeiter. Sie stellt die Gesamtheit aller Informationen dar, die an die Beschäftigten gerichtet sind, um ihr Verhalten im Sinne der Unternehmensziele und entsprechend die Leistungserstellung zu beeinflussen.

Was ist das Cover des Mitarbeitermagazins?

Das Cover des Mitarbeitermagazins bringt die Trauer und Empörung darüber zum Ausdruck – und steht zugleich für einen hoffnungsvollen Neuanfang der schwer angeschlagenen Landesbank. Im Heftinnern berichten Mitarbeiter schließlich davon, was der Personalabbau für sie persönlich bedeutet.

Wie sind die mitarbeiterpublikationen im deutschsprachigen Raum vergleichbar?

Viele der Mitarbeiterzeitschriften, Onlinemagazine und Mitarbeiter-Apps im deutschsprachigen Raum sind in ihrer journalistischen Qualität durchaus mit bekannten Kaufmagazinen und deren kommerziellen Apps und Publikumsportalen vergleichbar.“ Hier ein Überblick über die prämierten Mitarbeiterpublikationen und deren Erfolgsrezepte:

Wie können ausscheidende Mitarbeiter personenbezogene Daten mitnehmen?

So können ausscheidende Mitarbeiter (z.B. durch Kündigung durch eine Partei) in ihrer Arbeitszeit erworbene Kenntnisse über das Unternehmen, den Markt und natürlich Kundendaten mitnehmen. Dies kann rechtlich zulässig sein, nicht alle Daten eines Unternehmens sind geschützt.

Was sind die Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter?

Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter Laut §§ 81 – 83 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden Mitarbeiter über seine Tätigkeit, seine Verantwortung sowie die Einordnung seiner Aufgaben in den Arbeitsablauf zu unterrichten.

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