Was ist eine Mitgliederversammlung und welche Aufgaben hat sie?

Was ist eine Mitgliederversammlung und welche Aufgaben hat sie?

Die Mitgliederversammlung ist, der Name lässt es schon erkennen, eine Versammlung der Mitglieder des Vereins. Sie hat die Aufgabe, die Angelegenheiten des Verein zu ordnen, sofern nicht durch die Satzung andere Organe des Vereins (z.B. der Vorstand), diese Angelegenheiten zu erledigen haben (§ 32 BGB).

Wie oft muss eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden?

In den meisten Vereinen findet die Mitgliederversammlung einmal im Jahr statt. Wenn ein für den Verein wesentlicher Grund vorliegt oder ein in der Satzung festgelegter bestimmter Fall zutrifft (§ 36 BGB), ist dagegen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Was ist eine Vereinsversammlung?

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein, wenn es darum geht, demokratische Entscheidungen zu treffen, die nicht allein dem Vorstand oder satzungsgemäß einem anderen Organ obliegen. Durch sie haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, das Vereinswirken und –leben aktiv mitzugestalten.

Was muss ein Protokoll einer Mitgliederversammlung enthalten?

Folgende Angaben sollte jedoch ein ordnungsgemäßes Ereignisprotokoll enthalten:

  • Tag, Ort und Uhrzeit der Vorstandssitzung;
  • Name der Teilnehmer;
  • ggf.
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit;
  • Feststellung der satzungsmäßigen Einberufung;
  • Feststellung, dass die Tagesordnung der Einladung beigefügt wurde;

Wie lange vorher muss eine Mitgliederversammlung angekündigt werden?

„Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen per Textform (E-Mail oder Brief) unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. “

Wie muss eine Einladung zur Mitgliederversammlung aussehen?

Die Form der Einladung Eine konkrete gesetzliche Vorschrift, wie die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgen muss, gibt es nicht. § 58 (4) BGB verlangt lediglich, dass die Satzung das regeln muss. Die Satzung kann also weitgehend frei bestimmen, wie die Einladung erfolgt.

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