Was ist eine Nachlassvollmacht?
Eine Nachlassvollmacht ist eine Vollmacht, die ein Erbe einem anderen Miterben oder einer außenstehenden Person zur Abwicklung einer Nachlasssache erteilt. Wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet, bedarf die Nachlassvollmacht zwingend der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung.
Kann ein Testamentsvollstrecker Vollmacht erteilen?
Der Testamentsvollstrecker bleibt durch die Vollmacht weiterhin für die Handlungen verantwortlich. Der Testamentsvollstrecker kann auch eine Generalvollmacht einem Dritten erteilen, wenn kein entgegenstehender Erblasserwille erkennbar ist und die Vollmacht widerrufen werden kann.
Wie legitimiert sich ein Testamentsvollstrecker?
Legitimation des Testamentsvollstreckers Damit der Testamentsvollstrecker sein Amt und seine Befugnisse im Rechtsverkehr nachweisen kann, erteilt ihm auf dessen Antrag hin das Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 Absatz 1 BGB). Das Nachlassgericht kann jedoch gebeten werden, diese zu erlassen.
Was gibt es für die Form einer Vollmacht?
Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten.
Warum sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen?
Hauptsächlich sollte man einen Willensvollstrecker einsetzen, um die Erben zu entlasten. Die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die die Erben häufig überfordert – insbesondere dann, wenn sie einen sehr nahen Angehörigen verloren haben.
Was ist der Willensvollstrecker in der Schweiz?
Bei der Willensvollstreckung in der Schweiz wird der Willensvollstrecker damit beauftragt, den Nachlass des Erblassers zu verwalten. Die Willensvollstrecker Definition kann also wie folgt lauten: «Ein Willensvollstrecker ist eine vom Erblasser bestimmte Vertrauensperson, die damit beauftragt ist, den letzten Willen des Erblassers zu vollziehen.»
Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?
Die Vollmacht kann schriftlich als Dokument, mündlich oder durch schlüssiges Handeln (d. h. stillschweigend) erteilt werden. Empfehlenswert ist die schriftliche Form, da durch sie ein Nachweis besteht. In einigen Bereichen schreibt das Gesetz sogar vor, dass ein Notar die schriftliche Bevollmächtigung beglaubigt, z. B. bei Grundstücksgeschäften.