Was ist eine Nebentreppe?
Die Nebentreppen umfassen alle Treppenarten, die baurechtlich nicht notwendig sind. Nebentreppen werden häufig verwendet, um bequem ein ausgebautes Dachgeschoss zu erreichen.
Was ist eine Hauptstiege?
Eine Haupttreppe führt zu Aufenthaltsräumen, allgemein zugänglichen Bereichen sowie Räumen der täglichen Nutzung. Die Wohnungstreppe ist somit eine Haupttreppe. Wohnungstreppen sind Treppen in Wohnungen sowie Treppen von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von Reihenhäusern.
Wie viele OIB RichtlinieN gibt es?
OIB-Richtlinien
| OIB-RichtlinieN | Bezeichnung |
|---|---|
| OIB-Richtlinie 3 | Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz |
| OIB-Richtlinie 4 | Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit |
| OIB-Richtlinie 5 | Schallschutz |
| OIB-Richtlinie 6 | Energieeinsparung und Wärmeschutz |
Welche Gebäude sind barrierefrei zu gestalten?
Barrierefreie Gebäude sind für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich. Wesentlich sind beispielsweise ein für alle zugänglicher Eingang (keine Stufen, ausreichend breit…), entsprechend große Aufzüge sowie gut beleuchtete Räumlichkeiten mit genügend großen Bewegungsflächen.
Was sind die OIB Richtlinien?
Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung.
Welche Treppe ist am besten?
Eine gerade Treppe in öffentlichen Gebäuden sollte eine Neigung von 20 – 30° aufweisen, während innerhalb eines Wohnbereichs Winkel von 30 – 40° empfohlen werden. Gerade Kellertreppen sind mit einem Neigungswinkel von 40 – 45° noch etwas steiler und beanspruchen somit in der Architektur am wenigsten Raum.
Wann muss ein Podest kommen?
Laut DIN 18065 Gebäudetreppen muss bei notwendigen Treppen außer in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen nach spätestens 18 Steigungen eine Podestfläche den Treppenlauf unterbrechen.
Was heist OIB?
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) wurde 1993 auf Basis einer von den Österreichischen Bundesländern abgeschlossenen „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen“ gegründet.