Was ist eine örtliche Betreuungsbehörde?
Die Betreuungsbehörden (auch Betreuungsstellen genannt) sind in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland im Bereich der Betreuungen (bis 1992: Vormundschaft und Pflegschaft) für Volljährige zuständig.
Was ist die betreuungsbehörde?
Die Aufgaben der Betreuungsstellen sind: Unterstützung und Beratung von Betreuerinnen / Betreuern sowie Bevollmächtigten. Unterstützung des Betreuungsgerichtes insbesondere bei der Ermittlung des Sachverhaltes und Auswahl geeigneter Betreuerinnen/ Betreuer.
Was ist die Aufgabe der betreuungsbehörde?
Betreuungsbehörden werden auch Betreuungsstellen genannt. Diese nehmen die behördlichen Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr. Auch werden die Betreuer und Bevollmächtigte beraten und unterstützt. Auch bei den Themen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Beglaubigungen) erhält man Hilfe.
Was sind die Notarkosten bei einem Kaufvertrag?
Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bei einem Kaufvertrag dient in der Regel der angenommene Kaufpreis. Liegt dieser bei 160.000 € schlagen Entwurf und Beurkundung durch eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) in Höhe von 762 Euro zu Buche. Nicht selten fordern Banken als Sicherheit für einen Kredit die Eintragung einer Grundschuld.
Wer darf zum Notar bestellt werden?
(1) Zum Notar darf nur bestellt werden, wer persönlich und fachlich für das Amt geeignet ist. (2) Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer 1. sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, das notarielle Amt auszuüben,
Was ist die Anzeigepflicht des Notars?
§ 27. (1) Der Notar hat eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder zur gemeinsamen Nutzung der Geschäftsräume unverzüglich der Aufsichtsbehörde und der Notarkammer anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für berufliche Verbindungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Beurkundungsgesetzes.
Ist das Amt des Notars nur im Nebenberuf ausgeübt?
April 1961 das Amt des Notars nur im Nebenberuf ausgeübt worden ist, werden weiterhin ausschließlich Rechtsanwälte für die Dauer ihrer Mitgliedschaft bei der für den Gerichtsbezirk zuständigen Rechtsanwaltskammer als Notare zu gleichzeitiger Amtsausübung neben dem Beruf des Rechtsanwalts bestellt (Anwaltsnotare).