Was ist eine Parteieinvernahme?
Die Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO) ist ein förmliches Beweismittel im deutschen Zivilprozess. Sie unterscheidet sich von der Anhörung einer Partei (§§ 118, 141 Abs. 1 ZPO), die bloß lückenhaftes Vorbringen ergänzt und ohne Beweisbeschluss erfolgt.
Wann ist Parteivernehmung zulässig?
Eine Parteivernehmung von Amts wegen kommt nur in Betracht, wenn zuvor alle angebotenen Beweismittel ausgeschöpft worden sind und keinen vollständigen Beweis erbracht haben. Weiterhin muss die beweisbelastete Partei alle ihr zumutbaren Zeugenbeweise angetreten haben.
Ist Beweisfällig geblieben?
Wird die Beweisbedürftigkeit nicht verneint, wird geklärt, ob die beweispflichtige Partei einen zulässigen Beweisantrag gestellt hat (z. Die beweisbelastete Partei kann die für sie günstige Rechtsfolge aus dieser Norm nicht beanspruchen, sie ist dann „beweisfällig“ geblieben.
Wer ist die Beweisbelastete Partei?
Der Hauptbeweis ist von der beweisbelasteten Partei aus zu führen. Für die Beweiserbringung muss das Gericht von der Richtigkeit der Beweisbehauptung überzeugt werden. Die Gesetzgebung spricht hier von der vollen Überzeugung bzw. von der bloßen Glaubhaftmachung.
Wann kann man vereidigt werden?
(1) 1Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält.
Was bedeutet Substantiiertes Bestreiten?
Ein substantiiertes Bestreiten erfordert den Vortrag von Tatsachen, die zeigen, daß der Vortrag des Gegners falsch ist. Bestreiten mit Nichtwissen kommt in betracht, wenn der Bestreitende keine Kenntnis über die behauptete Tatsache haben kann und zu haben braucht, weil diese ihm nicht zugänglich ist.
Wer muss Anspruch beweisen?
Die Darlegungslast folgt im Grundsatz der Beweislastregel. Dies bedeutet, dass grundsätzlich der Kläger die (für ihn günstigen) Tatsachen vortragen muss, die seinen Anspruch begründen. Der Beklagte wiederum muss die (für ihn günstigen) Tatsachen vortragen, die den Anspruch beseitigen.
Welche Regelung zur Beweislast gibt es?
Beweislast bestimmt grundsätzlich, dass es die Aufgabe der Partei im Prozess ist, bestimmte Tatsachen vorzutragen bzw. zu beweisen. Dementsprechend spricht man bei Ersterem auch von Tatsachenvortragslast. Dies folgt aus der Verhandlungsmaxime, die auch Beibringungsgrundsatz genannt wird.