Was ist eine Partnergesellschaft?

Was ist eine Partnergesellschaft?

Die Partnergesellschaft bezeichnet nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) vom 25.7.1994 eine neu geschaffene Rechtsform für die Berufsgruppe der freien Berufe. Mindestens zwei Mitglieder einer gleichen oder ähnlichen Berufsgruppe können sich somit zusammenschließen, um ihren Beruf auszuüben.

Wer darf eine Partnergesellschaft gründen?

Die Partnerschaftsgesellschaft (kurz PartG) mit oder ohne begrenzter Haftung lässt sich nur von Menschen gründen, die zu den freien Berufen zählen. Dazu gehören Journalisten, Fotografen, Ärzte, Architekten ebenso, wie Hebammen, Diplom-Psychologen, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.

Was bedeutet PartG?

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Personengesellschaft, in der sich ausschließlich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können.

Wer haftet bei einer Partnergesellschaft?

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG haften die Partner neben dem Partnerschaftsvermögen als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft. Waren aber nur einzelne Partner mit der Bearbeitung des Mandats befasst, haften nur diese persönlich unbeschränkt.

Wie funktioniert eine Partnergesellschaft?

Gründung. Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe (natürliche Personen) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Das Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe legt fest, wer zu den freiberuflichen Tätigen gehört.

Wie haftet eine Partnerschaftsgesellschaft?

Für Verbindlichkeiten einer Partnerschaftsgesellschaft muss diese zunächst mit ihrem Gesellschaftsvermögen einstehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt.

Ist eine Partnergesellschaft eine Personengesellschaft?

Zusammenschluss von mind. zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes in der Rechtsform der Gesellschaft. Personengesellschaften sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft, offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG).

Was bedeutet PartGmbB?

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Was bedeutet der Zusatz mbB?

Die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (abgekürzt als Partnerschaft mbB, PartG mbB, PartGmbB, Part mbB oder PartmbB) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft.

Welche Rechtsform ist eine Partnerschaft?

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Die Rechtsform wurde 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) neu geschaffen. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.

Wer haftet für Verbindlichkeiten einer GbR?

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.

Was zählt zu den Personengesellschaften?

Zu den Personengesellschaften zählen die GbR als Urform der Personengesellschaft und die Personen_handels_gesellschaften KG, OHG, GmbH & Co. Daneben existieren noch die PartG und die Stille Gesellschaft.

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