Was ist eine repräsentative Stichprobe?
Denn eine repräsentative Stichprobe ist nicht notwendigerweise eine gute Stichprobe. Eine gute Stichprobe liegt vielmehr genau dann vor, wenn die Summe aus Bias und Stichprobenfehler – der Gesamtfehler – unter Berücksichtigung der verfügbaren Geld- und Zeitressourcen nahe dem möglichen Minimum ist.
Was ist eine Repräsentativität?
Zunächst wird von einer sehr strengen, formal-methodischen Definition ausgegangen. Daraus wird eine pragmatische Definition abgeleitet, die sich einfach umsetzen lässt. Sinngemäß bedeutet Repräsentativität, dass etwas Kleines – im vorliegenden Fall eine Stichprobe – für etwas Großes – die Grundgesamtheit – steht.
Was ist Repräsentativität in der Fachliteratur zu finden?
Brauchbare Definitionen von Repräsentativität sind in der Fachliteratur kaum zu finden. Wichtige stichprobentheoretische Lehrbücher wie z.B. das hervorragende Buch von Tucker (1998) oder der Klassiker von Cochran (1977) verzichten sogar vollständig auf den Begriff.
Kann eine fehlende Repräsentativität zu anderen Ergebnissen führen?
Neben fehlender Repräsentativität kann also auch eine umformulierte Fragestellung durchaus zu fehlerhaften oder zumindest völlig anderen Ergebnissen führen. Bewirkt ein hoher Stichprobenumfang aussagekräftigere Ergebnisse?
Was ist Repräsentativität für eine Umfrage?
Es klingt wie ein wissenschaftliches Qualitätssiegel für eine Umfrage und wirkt viel seriöser als „eine gute Studie hat ergeben…“. Repräsentativität schafft Vertrauen in die Ergebnisse und ist zu Recht eine häufig gestellte Forderung bei der Durchführung von Studien.
Was ist „repräsentativ“?
„Repräsentativ“ ist eine Studie also dann, wenn eine Stichprobe in ihrer Zusammensetzung und in der Struktur relevanter Merkmale möglichst ähnlich der Grundgesamtheit ist. Dies wird durch ein optimales Auswahl- und Befragungsverfahren erreicht.
Was ist die Vorstellung von Repräsentativität?
Die gängige Vorstellung von Repräsentativität lässt sich wohl am besten folgendermaßen beschreiben: Die Auswahl einer Teilgesamtheit ist so vorzunehmen, dass „aus dem Ergebnis der Teilerhebung möglichst exakt und sicher auf die Verhältnisse der Gesamtmasse geschlossen werden kann.“