Was ist eine Sozialwidrige Kündigung?
Eine Kündigung ist dann sozialwidrig, wenn sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt und nicht durch persönliche oder betriebliche Gründe dennoch gerechtfertigt ist.
Was ist ein Sozialvergleich?
Beim Sozialvergleich wird geprüft, ob ein Vergleich sozialer Gesichtspunkte für den gekündigten Arbeitnehmer eine größere soziale Härte darstellen würde als für andere Arbeitnehmer des gleichen Betriebes und der gleichen Tätigkeitssparte. Ist das der Fall, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt.
Wer kann Kündigung anfechten?
Sie können Ihre Kündigung jedoch wegen Sozialwidrigkeit anfechten und zwar unabhängig davon, ob der Betrieb einen Betriebsrat hat oder nicht. Daher muss in diesem Fall die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer vom Betriebsrat die Bekämpfung der Kündigung verlangen. Das Ziel der Anfechtungsklage ist die Weiterbeschäftigung.
Wann spricht man von einer sozial nicht gerechtfertigten Kündigung?
Als sozial ungerechtfertigt gilt eine betriebsbedingte Kündigung, außerdem wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Was ist eine Motivkündigung?
Motivkündigung ist eine Kündigung, die wegen eines verpönten (unzulässigen) Kündigungsmotivs ausgesprochen wird. Derartige Kündigungsgründe sind im ArbVG (§ 105 Abs.
Wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren?
Gegen alle Kündigungen – nicht nur betriebsbedingte – muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Verpasst er diese Frist, so kann er in der Regel die Kündigung selbst dann nicht mehr abwehren, wenn die betriebsbedingten Gründe nur vorgeschoben waren.
Wie lange hat man Zeit gegen eine Kündigung zu widersprechen?
In den meisten Kündigungsfällen gilt eine Klagefrist von 3 Wochen. Vor allem die Kündigungsschutzklage bei einer ordentlichen Kündigung (§ 4 KSchG) und die Klage gegen eine fristlose Kündigung (§ 13 KSchG) müssen innerhalb von 3 Wochen erhoben werden.