Was ist eine Straftat oder ein Verbrechen?
Vereinfacht zusammengefasst: Jedes Verbrechen ist eine Straftat, aber nicht jede Straftat ist auch Verbrechen – sie kann auch Vergehen sein. Und nicht jeder Straftäter ist auch Verbrecher per Definition im Strafrecht, obwohl in der Alltagssprache eine solche Unterscheidung auch in den Medien nur selten getroffen wird.
Wann darf eine Straftat begangen werden?
Eine Straftat ist nur eine Straftat, wenn sie als solche im Gesetz beschrieben ist. Tatsächlich darf eine Verhaltensweise nur dann geahndet werden, wenn auch gesetzlich eine Strafbarkeit festgelegt ist – und zwar bevor die Straftat überhaupt begangen wurde (siehe Art. 103 Abs. 2 GG sowie § 1 StGB).
Warum ist strafbare Straftaten strafbar?
Bei den meisten Straftaten im StGB ist auch der Versuch dazu strafbar, weil hier ein Tatentschluss vorliegt, der ein unmittelbares Ansetzen zur Tat voraussetzt, selbst, wenn der Erfolg der sträflichen Handlung nicht eintritt.
Was sind die Rechtsgüter bei einer Straftat?
Die Rechtsgüter werden bei einer Straftat, was eine schuldhaft und zu Unrecht begangenen Tat darstellt, unter dem Einfluss menschlichen Verhaltens beschädigt oder zerstört. Die Strafnormen im Strafgesetzbuch sollen dafür Sorge tragen, dass die Rechtsgüterverletzung in Form von Strafverfahren eine Bestrafung zur Folge hat,…
Was ist die Legaldefinition des Verbrechens?
Die Legaldefinition des Verbrechens findet sich in § 12 StGB. In Absatz 1 heißt es dort: „Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.“
Wie unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen im Strafrecht?
Neben dieser allgemeinen Definition unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen im Strafrecht jedoch noch durch einen weiteren Aspekt, der sich leicht im Strafgesetzbuch (StGB) ablesen lässt, denn: Für die Einteilung von Straftatbeständen in eine der beiden Kategorien ist deren nach StGB festgeschriebene Mindeststrafe von Bedeutung.
Ist der Versuch eines Verbrechens strafbar?
Gemäß § 23 Absatz 1 StGB ist der Versuch eines Vergehens nur strafbar, wenn dies gesetzlich ausdrücklich bestimmt wurde. Ein versuchtes Verbrechen ist hingegen immer strafbar.