Was ist eine tatsacheninstanz?
Als Tatsacheninstanz bezeichnet man ein Gericht, das über einen Sachverhalt unter Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse und nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet. In gleicher Weise verwandte Begriffe sind Tatsachengericht, Tatgericht oder Tatrichter.
Warum ist die revisionsinstanz keine tatsacheninstanz?
Die Revision kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist damit keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben.
Ist das Urteil des Berufungsgerichts schlechter ausfallen?
Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall das Urteil des Berufungsgerichts nicht schlechter ausfallen darf als das vorinstanzliche Urteil. Legt allerdings auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, greift das Verschlechterungsverbot nicht und das Berufungsgericht ist in der Entscheidungsfindung völlig frei.
Warum entscheidet das Berufungsgericht über einen Zurückweisungsbeschluss?
Das Berufungsgericht entscheidet entweder durch einen Zurückweisungsbeschluss, wenn die Kammer einstimmig die Berufung für unbegründet hält, die Sache auch keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist ( § 522 ZPO).
Wie richtet sich die Berufung an das Amtsgericht?
Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts richtet sich an das Landgericht – außer bei Entscheidungen des Familiengerichts: Dort ist immer das Oberlandesgericht zuständig.
Wie geht eine Berufung an den Obersten Gerichtshof?
Eine Berufung geht an das übergeordnete Landesgericht, das durch einen Berufungssenat in zweiter Instanz entscheidet. In besonders wichtigen Fällen – in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind – ist gegen die Entscheidung der 2. Instanz mit der Revision ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof möglich.