Was ist eine Terminplanung?

Was ist eine Terminplanung?

Die Terminplanung legt Anfangs- und Endtermine für das Durchführen von Aufgaben fest. Voraussetzung für eine Terminplanung ist eine Ablaufplanung. Durch die Ablaufplanung wird eine logische Folge der erforderlichen Aktivitäten festgelegt, ohne dass diesen bereits konkrete Termine in Form von Kalenderdaten zugewiesen werden.

Was ist der Terminplan für einen Projektmanager?

Für Projektmanager ist der Terminplan die Basis für das Projekt-Controlling und bildet den optimalen Projektverlauf ab. Im Laufe des Projektes muss der Terminplan oft angepasst werden, z.B. aufgrund unvorhergesehener Events, die Verzögerungen mit sich bringen.

Welche Angaben werden bei der Terminplanung berücksichtigt?

Bei der Terminplanung werden außerdem Anordnungsbeziehungen, Einschränkungen und Pufferzeiten zwischen den Vorgängen berücksichtigt. Je genauer diese Angaben sind, desto besser können Risiken im Projekt identifiziert und, im besten Fall, verhindert werden.

Was ist eine Ablaufplanung?

Voraussetzung für eine Terminplanung ist eine Ablaufplanung. Durch die Ablaufplanung wird eine logische Folge der erforderlichen Aktivitäten festgelegt, ohne dass diesen bereits konkrete Termine in Form von Kalenderdaten zugewiesen werden.

Welche Meilensteine sind im Terminplan vorzusehen?

Im Terminplan sind Meilensteine vorzusehen, die als Zeitpunkt für Soll-/Ist-Vergleiche herangezogen werden. Die Ablauf- bzw. Terminplanung liefert gewissermaßen den „Fahrplan“ für die Projektdurchführung.

Was ist der Ergebnis der Terminplanung vor Beginn des Projekts?

Ergebnis der Terminplanung vor Beginn des Projekts ist der Basisplan. Dieser beschreibt den optimalen Projektverlauf zum Zeitpunkt der Planung.

Wie schreibt ein Anwalt einen Antrag auf Terminverlegung?

Den Antrag auf Terminsverlegung schreibt in der Regel ein Anwalt. Gemäß § 227 Abs. 4 ZPO entscheidet der vorsitzende Richter über die Terminsverlegung. Eine mündliche Verhandlung findet dazu nicht statt und die begründete Entscheidung ist unanfechtbar. Auch nach § 228 StPO entscheidet ein Richter über die Aussetzung der Hauptverhandlung.

Was sind die Voraussetzungen für eine Terminverlegung?

Voraussetzungen für eine Terminsverlegung. In der für das Bußgeldverfahren zuständigen Strafprozessordnung (StPO) wird im § 213 festgeschrieben, dass der Termin für die Hauptverhandlung vom Vorsitzenden des Gerichts anberaumt wird. Entsprechend kann auch nur er den Termin für die Gerichtsverhandlung ändern.

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