Was ist eine Unterschrift?
Eine Unterschrift ist eine eigenhändige und handschriftliche Namenszeichnung, eine alternative Bezeichnung dafür ist Signatur, das kommt vom Lateinischen „Signatum“, was so viel heißt wie „das Gezeichnete“.
Was sind die formalen Vorgaben für eine rechtsgültige Unterschrift?
Übrigens sind die formalen Vorgaben für eine rechtsgültige Unterschrift nicht nur beim Notar, sondern bei jeglicher Vertragsunterschrift von Belang. Ob Sie beim Notar eine Urkunde oder im privaten Rechtsverkehr Ihren Mietvertrag beim Vermieter unterschreiben, hier gibt es diesbezüglich keinen rechtlichen Unterschied.
Kann man nur mit einem Doppelnamen unterschreiben?
Die Tatsache, dass viele Personen nur mit einem Namen unterschreiben, obwohl sie einen Doppelnamen haben, ist nun also rechtlich berücksichtigt. „Wenn Sie grundsätzlich immer auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie sich angewöhnen, immer die gleiche Unterschrift zu nutzen“, rät die Notarin.
Ist der Vertrag zu Stande gekommen?
Wenn der Vertrag zu Stande gekommen ist – d.h. wenn der Unternehmer Ihr Angebot angenommen hat – sind Sie grundsätzlich auch daran gebunden. Sie können den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, weil Sie es sich nun anders überlegt haben oder weil Sie das Bestellte anderswo billiger gesehen haben.
Der Begriff „Unterschrift“ ist durchaus auch wörtlich zu nehmen: Denn diese muss nach der Rechtsprechung einen Text „räumlich“ abschließen und soll daher nicht neben oder über dem Text stehen, sondern eben darunter („Unterschrift“). Keine Unterschrift stellt hingegen die Verwendung eines Namenskürzels (Paraphe) oder aber eines Handzeichens dar.
Warum muss die Unterschrift abgekürzt werden?
Daher muss nach Ansicht der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Unterschrift den vollen Familiennamen aufweisen. Abgekürzt werden dürfen lediglich Vor- und Zwischennamen. Die Unterschrift ist auch vom Namenskürzel – den bloßen Initialen – abzugrenzen, welches den Anforderungen einer Unterschrift nicht genügt.
Wie kann man eine Unterschrift unterzeichnen?
Denn wo das Gesetz eine Unterschrift verlangt, muss man mit dem eigenen Namen unterzeichnen. Eine schludrige Schrift ist dabei durchaus zulässig, bloße Kringel oder Kreuzchen reichen aber nicht aus. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Regel: Wenn ein Notar die Unterschrift beglaubigt, kann man mit jedem beliebigen Zeichen
Was sind die Anwendungsbereiche von Unterschriften?
Typische Anwendungsbereiche sind Schriftstücke, Verträge und Urkunden. Aber auch Quittungen und Bürgschaften bedürfen der Unterschrift. Zwar sind bei vielen Vertragsarten Unterschriften nicht zwingend notwendig, Sie können aber im Zweifel eine durchaus gewichtige Beweisfunktion einnehmen.