Was ist eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung?

Was ist eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung?

Ein unwiderruflicher Zahlungsauftrag (englisch irrevocable payment order) ist in der Außenhandelsfinanzierung vor allem bei Akkreditiven und Dokumenteninkassi der Zahlungsauftrag eines Importeurs an seine Hausbank, dem Exporteur unter bestimmten Bedingungen Zahlung der Ware zu leisten.

Was bedeutet unwiderruflichkeit?

Ein unwiderrufliches Akkreditiv ist – wie der Name schon sagt – durch die Bank nicht widerrufbar. Hat ein Exporteur also ein unwiderrufliches Akkreditiv, so kann er sich sicher sein, dass er bei Erfüllung der dokumentären Bedingungen auch sein Geld erhält.

Wie funktioniert eine Bankgarantie?

Eine Bankgarantie ist die unwiderrufliche, selbständige Verpflichtung einer Bank (Garant) gegenüber einem bestimmten Begünstigten, für das Ausbleiben einer vereinbarten Leistung ihres Kunden (Garantieauftraggeber) einzustehen, und zwar durch Überweisung eines festgesetzten Betrages an den Begünstigten auf dessen …

Ist ein Akkreditiv widerruflich?

(1) Widerrufliches Akkreditiv: Ein widerrufliches Akkreditiv kann von der eröffnenden Bank jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Akkreditivbegünstigten geändert oder annulliert werden. Widerrufliche Akkreditive kommen in der Praxis selten vor.

Was ist ein übertragbares Akkreditiv?

Merkmale bzw. Richtlinien: Ein übertragbares Akkreditiv kann – sofern im Akkreditiv nichts anderes angegeben ist – nur einmal übertragen werden. Grundsätzlich gilt, dass ein Akkreditiv nur zu den im Originalakkreditiv angegebenen Bedingungen übertragen werden kann.

Was ist eine Akkreditiveröffnung?

Das Ziel eines Akkreditivs ist für den Exporteur die Zahlungssicherung. Der Exporteur kann sich auf das unwiderrufliche Versprechen der Bank verlassen, die Kosten in jedem Fall zu begleichen. So erhält der Exporteur sein Geld erst von der Bank, wenn er alle festgelegten Akkreditivbedingungen erfüllt hat.

Wie läuft eine Bankgarantie ab?

Eine Bankgarantie ist die unwiderrufliche Verpflichtung einer Bank, eine bestimmte Geldsumme an einen Begünstigten (Garantienehmer) zu bezahlen, für den Fall, dass der Garantieauftraggeber eine vereinbarte Leistung nicht erbringt.

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