Was ist eine Verarbeitung nach DSGVO?
Nr. 2 definiert die Verarbeitung: Dabei geht es um mit oder ohne automatisierte Verfahren durchgeführte Verfahren wie unter anderem die Erhebung, die Erfassung, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Veränderung, die Verwendung und andere Tätigkeiten im Kontext personenbezogener Daten.
Was zählt zur Verarbeitung von Daten?
Sie umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen …
Werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden? Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.
Wie muss man personenbezogene Daten verarbeiten?
Mai 2018 mit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten dürfen. Hier kommen entweder gesetzliche Erlaubnisnormen oder eine Einwilligung der Betroffenen in Betracht. Zudem muss geprüft werden, ob auch alle bereits gespeicherten Daten weiterhin verarbeitet werden dürfen.
Was muss vorliegen bevor ich personenbezogene Daten verarbeiten darf?
Zunächst muss der Betroffene eindeutig über die Verarbeitung seiner Daten informiert werden, also wer die Daten wann zu welchem Zweck verarbeitet. Hintergrund ist, dass nur dann eine wirksame Einwilligung erteilt werden kann, wenn der Betroffenen auch genau weiß, auf was sich die Einwilligung erstreckt.
Wie werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Häufige Typen von Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten unter anderem das Sammeln, Aufzeichnen, Ordnen, Speichern, Verändern, Betrachten, Nutzen, Veröffentlichen, Verbinden und Löschen dieser Daten.