Was ist eine Vereinbarung weg?
Vereinbarungen sind in einer WEG neben Beschlüssen ein Weg der gemeinschaftlichen Willensbildung der Wohnungseigentümer. Der Vereinbarung kommt vor allem in Bereichen, in denen mangels Beschlusskompetenz keine Beschlussfassung möglich ist, eine wichtige Funktion zu.
Welche Beschlüsse müssen ins Grundbuch eingetragen werden?
Neu: Öffnungsklausel-Beschlüsse müssen ins Grundbuch eingetragen werden. Beschlüsse, die auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel gefasst worden sind, bedürfen der Eintragung ins Grundbuch, sollen sie Wirkung auch gegen Sondernachfolger entfalten.
Was bedeutet beschlusskompetenz?
Die Beschlusskompetenz betrifft also die formelle Legitimation des Beschlusses. Die gesetzliche Regelung dessen, was durch (Mehrheits-)Beschluss geregelt werden darf, befindet sich in § 23 Abs. 1 WEG2. Die absolute Beschlußunzuständigkeit macht einen Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.
Wann ist nach dem Weg eine Vereinbarung erforderlich?
Eine Vereinbarung liegt vor, wenn ein Sachverhalt durch Mehrheitsbeschluss nicht geregelt werden kann. Vereinbarungen erfordern vielmehr das Einvernehmen aller Wohnungseigentümer. Beschlüsse beruhen auf gleichlautenden Willenserklärungen der Wohnungseigentümer.
Was tun bei falscher Teilungserklärung?
Beträgt die Abweichung zwischen Bauausführung und Teilungserklärung maximal drei Prozent, so behilft man sich in der Rechtspraxis häufig damit, die Teilungserklärung gemäß Bauausführung zu korrigieren, ohne dass die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss.
Was ist ein umlaufbeschluss?
Der Umlaufbeschluss ist eine Möglichkeit, abseits der Eigentümerversammlung Beschlüsse in einer WEG zu treffen. Vor allem in Zeiten der Corona-Pandemie ist dieses Verfahren eine gute Möglichkeit, um als WEG handlungsfähig zu bleiben. Für dieses Umlaufverfahren gelten einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen.
Was darf eine Weg entscheiden?
Die Wohnungseigentümer sind künftig berechtigt, diejenigen Maßnahmen zu definieren, deren Erledigung sie in die Verantwortung des Verwalters legen wollen. Dazu können sie etwa Wertgrenzen oder Maßnahmenkataloge aufstellen.