Was ist eine volle Altersrente?
Teil- oder Vollrente Alle Altersrenten können Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente erhalten, sofern Sie im Kalenderjahr nicht mehr als 6 300 Euro hinzuverdienen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde diese Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2021 auf 46 060 Euro angehoben.
Wann beginnt die gesetzliche Altersrente?
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65.
Was versteht man unter Regelaltersgrenze?
Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, können eine Regelaltersrente beanspruchen. Die Regelaltersgrenze ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Dies betrifft alle Versicherten ab Geburtsjahrgang 1964.
Kann man die Rente mit 65 bewerkstelligen?
Den Traum von der Rente mit 65 müssen Sie allerdings nicht unbedingt aufgeben. Denn es gibt Lösungen und Möglichkeiten die Rente mit 65 ohne Abzüge zu bewerkstelligen. Allerdings gilt dies nicht für alle Arbeitnehmer und für alle Situationen.
Was sind die Voraussetzungen für die Rente mit 65 ohne Abzüge?
Die Voraussetzungen für die Rente mit 65 ohne Abzüge. Um das eigene Renteneintrittsalter auf 65 Jahre abzusenken ohne dabei Abzüge in Kauf nehmen zu müssen, müssen die Versicherten insgesamt 45 Jahre an Beitragszeit nachweisen können.
Was erhalten sie als Rentnerin oder Rentner?
Als Rentnerin oder Rentner erhalten Sie in vielen Fällen Vergünstigungen, zum Beispiel im Theater oder in Bussen und Bahnen. Den Ausweis bekommen Sie mit dem Begrüßungsschreiben.
Warum müssen sie als Rentner keine Steuern zahlen?
Wenn Sie als Rentner mit den diversen Freibeträgen, Pauschalen und abziehbaren Kosten unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro (2020) bleiben, dann müssen Sie auch keine Steuern auf Ihr Einkommen zahlen. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.