Was ist eine vollstationäre Pflege?
Die vollstationäre Pflege von kranken, alten oder behinderten Menschen erfolgt in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.
Was zahlt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege?
Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einem Pflegeheim. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse 770 bis 2.005 € für die Kosten der Pflege. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Was muss ein Pflegeheim leisten?
Im Rahmen der allgemeinen Betreuung bietet ein Pflegeheim sowohl medizinische und pflegefachliche als auch allgemeine Leistungen. Zu den allgemeinen Leistungen gehören die Bereitstellung der Mahlzeiten, Freizeitprogramm sowie die Reinigung des Einzelzimmers oder das Wechseln der Bettwäsche.
Was sind Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderung?
Tagesförderstätten sind meistens einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ( WfbM) angegliedert. In ihren Förder- und Betreuungsgruppen werden Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung betreut, die nicht direkt in der WfbM arbeiten können. Sie erhalten hier die notwendige Pflege, Betreuung und Anleitung.
Welche Angebote gibt es für Menschen mit Behinderung?
Neben den Möglichkeiten zur beruflichen Bildung und Qualifizierung gibt es für Menschen mit Behinderung Angebote der Erwachsenenbildung. Hierzu bieten Einrichtungen und Dienste spezielle Programme an. In Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es sogenannte arbeitsbegleitende Maßnahmen.
Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?
Der Grad der Behinderung wird anhand der sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze festgestellt. Die Grade der Behinderung werden nach Zehnerschritten abgestuft und reichen von 20 bis 100. Wichtig dabei ist zu wissen, dass der Grad der Behinderung unabhängig vom ausgeübten Beruf festgestellt wird.
Warum sind Behinderungen nicht „sichtbar“?
Viele Behinderungen sind nicht zwangsläufig „sichtbar“, anders als bei den meisten Menschen mit einer körperlichen Behinderung, die z.B. im Rollstuhl sitzen. Chronische Erkrankungen, eine seelische Behinderung, Schwerhörigkeit oder Lernbehinderungen können beispielsweise nicht sofort wahrgenommen werden.