Was ist eine zusatzförderung?
Was ist die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)? Die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF) ist ein laufender Zuschuss zur Miete nach Wohnraumförderungsbestimmungen. Sie kann nur für bestimmte Sozialwohnungen beantragt werden, die im Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung errichtet wurden.
Wie funktioniert EOF?
Die EOF sieht drei unterschiedliche Einkommensstufen vor. Haushalte, die die vorgegebene Einkommensgrenze der Stufe I nicht überschreiten, erhalten die volle Zusatzförderung. Bei Haushalten der Einkommensstufen II und III vermindert sich die Zusatzförderung je Stufe um 1,00 € je m² Wohnfläche.
Was ist geförderte Wohnung?
Geförderte Miet- und Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen und gewerblichen Bauvereinigungen errichtet. Bei Vertragsabschluss sind für diese Wohnungen Eigenmittel zu entrichten. Geförderte Eigentumswohnungen werden in der Regel mit langfristigen Finanzierungen gebaut.
Wer bekommt EOZF?
Die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOZF) ist ein Mietzuschuss, der an Mieter*innen von Wohnungen ausgezahlt wird, die im Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung (EOF) errichtet wurden.
Wo beantrage ich EOF?
Wo muss ich den Antrag stellen? Für die Gewährung der Zusatzförderung ist ein Antrag erforderlich. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gestellt werden. Das ist in der Regel das jeweilige Landratsamt, in dessen Landkreis sich die Sozialwohnung befindet.
Wer hat Anspruch auf München Modell?
Die Landeshauptstadt München bietet mit dem „München Modell“ Münchner Haushalten mit mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern die Möglichkeit, in der Stadt Wohnungen zu tragbaren Mieten zu finden. Das Angebot ist auch für die vielen Berufspendler*innen gedacht, die außerhalb wohnen, aber in München arbeiten.
Was bedeutet WBS 2?
Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze von 40,01 bis 60,00 % kann Ihnen eine Berechtigungsbescheinigung für den 2. Förderweg ausgestellt werden. Diese Bescheinigung berechtigt Sie zum Bezug von Wohnungen, die speziell für diesen Personenkreis gefördert wurden.