Was ist Erfordernis?

Was ist Erfordernis?

Erfordernis. Bedeutungen: [1] Voraussetzung für etwas, das ausgeführt werden soll. Im Kontext eines nicht zielgerichteten Vorganges kann es mit dem Begriff Rahmenbedingung gleichgesetzt werden.

Was versteht man unter Notwendigkeit?

In der Alltagssprache bezeichnet man etwas als notwendig, wenn man glaubt („für notwendig halten“), dass es benötigt wird bzw. vorhanden sein muss, um einen bestimmten Zustand oder ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen. Manchmal wird auch die Steigerung „am notwendigsten“, dringend notwendig usw.

Wie wird Bedingung geschrieben?

Grammatik

Singular Plural
Nominativ die Bedingung die Bedingungen
Genitiv der Bedingung der Bedingungen
Dativ der Bedingung den Bedingungen
Akkusativ die Bedingung die Bedingungen

Wann Erfordernis?

Definition von Erfordernis im Wörterbuch Deutsch erforderliche Bedingung, VoraussetzungBeispieleein wichtiges Erfordernis für etwas seinfinanzielle, materielle Erfordernisse.

Was bedeutet dienstliche Notwendigkeit?

die Erledigung von Eilaufträgen, Abwesenheit des genannten Arbeitnehmers oder Unabkömmlichkeit wegen eines Einsatzes auf Grund von Störungen im Betriebsablauf entgegenstehen. In der Regel wird die Berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeit von absehbarer zeitlicher Dauer sein.

Wie schreibt man Notwendigkeit?

Grammatik

Singular Plural
Nominativ die Notwendigkeit die Notwendigkeiten
Genitiv der Notwendigkeit der Notwendigkeiten
Dativ der Notwendigkeit den Notwendigkeiten
Akkusativ die Notwendigkeit die Notwendigkeiten

Unter welchen Bedingungen Synonym?

unter der Voraussetzung, dass – Synonyme bei OpenThesaurus. wenn (Hauptform) · angenommen, dass · falls · für den Fall, dass · im Falle, dass · sofern · solange · soweit · unter der Voraussetzung, dass · vorausgesetzt, dass · vorbehaltlich · gesetzt den Fall (dass) (geh.)

Welche Arten von Bedingungen sind bei einem Rechtsgeschäft möglich?

Arten: a) Auflösende Bedingung: Die Rechtswirkungen treten sofort ein, fallen aber beim Eintritt der Bedingung wieder weg. b) Aufschiebende Bedingung: Das Rechtsgeschäft wird erst mit dem Eintritt der Bedingung wirksam.

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