FAQ

Was ist Freistellung nach dem pflegezeitgesetz?

Was ist Freistellung nach dem pflegezeitgesetz?

Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz. Beschäftigte, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können sich außerdem unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit).

Was wird im Pflegezeitgesetz geregelt?

Das PflegeZG regelt arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen. Konkret sind dies verschiedene Freistellungsmöglichkeiten sowie die Lohnfortzahlung, Sozialversicherungen und Kündigungsschutz bei der Freistellung eines Arbeitnehmers in akuten Pflegesituationen.

Was bedeutet pflegezeitgesetz?

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) erlaubt es Berufstätigen seit 2015, sich unter bestimmten Bedingungen für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen ein halbes Jahr ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen (Pflegezeit).

Wer kann Pflegezeit nehmen?

Die Pflegezeit kann für pflegebedürftige nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. Für diese Zeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.

Wie oft kann ich Pflegezeit in Anspruch nehmen?

Die Pflegezeit beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen maximal 6 Monate. Eine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Abschnitte ist nicht möglich. Die Pflegezeit kann nur einmal zusammenhängend in Anspruch genommen werden.

Für wen gilt das pflegezeitgesetz?

Die Pflegezeit soll Arbeitnehmern gestatten, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen, ohne dass dadurch das Arbeitsverhältnis gefährdet würde.

Wer kann Pflegezeit in Anspruch nehmen?

Wer hat Anspruch auf die Pflegezeit? Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, wenn sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Hat der Arbeitgeber weniger als 16 Beschäftigte, besteht kein Rechtsanspruch.

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