Was ist für eine Adoption nötig?
Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten so alt sein, der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Wie kann ich ein Kind aus dem Ausland adoptieren?
Sie melden sich bei einer bei Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen. Das kann entweder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein oder eine nichtstaatliche Vermittlungsstelle, die für Auslands-Adoptionen zugelassen ist. Durch die Fachkräfte erhalten Sie eine erste Beratung.
Welches Führungszeugnis für Adoption?
Die Straffreiheit muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis bestätigt werden. Hier wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Stadtamt erhalten Sie bei der Adoptionsstelle.
Was ist der gesetzliche Regelfall einer Adoption?
Der gesetzliche Regelfall einer Adoption ist die gemeinschaftliche Adoption durch ein Ehepaar (§ 1741 Abs. 2 S. 2 BGB). Wenn sie verheiratet sind, können sie ein Kind daher grundsätzlich nur zusammen mit ihrem Ehegatten adoptieren, also nicht etwa alleine oder zusammen mit einem dritten (wie zum Beispiel dem neuen Lebensgefährten).
Was ist die Adoption für ein Kind oder ein erwachsenes Kind?
Durch die Adoption wird das Kind bzw. der erwachsene Adoptionswillige also vollwertiges Mitglied der neuen Familie. Damit zieht die Adoption erbrechtliche und steuerrechtliche Folgen nach sich. Es wird, wie leibliche Nachkommen, gesetzlicher Erbe und hat zählt, wie eigene Kinder, bei der Bemessung der Steuerlast.
Wie sollten sie offen mit der Adoption umgehen?
Ihre Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Sie sollten bereit sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen. Gesundheit – Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
Wie kann der Vorname für das Adoptivkind verändert werden?
Falls sie bereits gemeinsame Kinder haben, bekommt das Adoptivkind denselben Nachnamen wie seine Geschwister. Der Vorname kann im Zuge der Adoption auf Antrag der Adoptiveltern und mit Einwilligung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters vom Familiengericht verändert werden.