Was ist Gefahrgut?
Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung oder unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen. Transporte, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. Dieser Grundsatz im Gefahrgutrecht soll schwerwiegende Unfälle in katastrophalen Ausmaßen für Mensch und Umwelt verhindern.
Welche Bedeutung hat die gefahrgutklasse?
Die Gefahrgutklasse (exakt Klassen gefährlicher Güter, englisch classes of dangerous goods, unpräzise auch hazard class, class of danger) ist die Einteilung von Gefahrgut je nach Gefährlichkeitsmerkmal für den Transport, wie sie die Vereinten Nationen herausgegeben haben.
Warum werden Gefahrgüter klassifiziert?
Gefahrgutklassen. Gefahrgüter werden in verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Diese Klassen kennzeichnen die Hauptgefahren, die von einem Gefahrgut ausgehen können. Daneben gibt es Unterklassen, die die Sekundärgefahren beschreiben.
Was regelt das Gefahrgutbeförderungsgesetz?
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) ist die Grundlage für den Transport gefährlicher Güter in Deutschland. Damit wird der Gefahrguttransport generell geregelt. Es gilt für alle Verkehrsträger sowie für die Magnetschwebebahn und ist Basis für Verordnungen, die speziell die Beförderung gefährlicher Güter regeln.
Wie kennzeichnet man Gefahrgut und Güter?
Eine professionelle Kennzeichnung gelingt Ihnen mit den entsprechenden Gefahrgutaufklebern, Verpackungskennzeichen und -materialien. Die UN-Nummer oder Stoffnummer auf den Gefahrgutetiketten kennzeichnet international, die auf Straßen und Binnenwasserstraßen transportierten gefährlichen Stoffe und Güter.
Was ist wichtig beim Transport von gefährlichen Gütern?
Das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen und auch Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ist von höchster Bedeutung beim Transport von gefährlichen Gütern. Ein internationales Regelwerk ist daher ebenso wichtig, um einen sicheren Transport zu gewährleisten.
Wie groß sind die Gefahrgutkennzeichen bei Verpackungen?
Auch bei kleineren Verpackungen reduziert sich die Vorgabe: Wurde früher 105 mm x 74 mm vorgegeben, müssen die Kennzeichen jetzt nur noch 100 mm breit und 70 mm hoch sein. Unsere Empfehlung lautet daher: Transporte die mit Gefahrgutkennzeichen zu kennzeichnen sind, sollten möglichst vom Sicherheitsbeauftragten auf Änderungen geprüft werden.