Was ist Gegenleistung bei Vertragen im Alltag?

Was ist Gegenleistung bei Verträgen im Alltag?

Gegenleistung bei Verträgen im Alltag. Bei einem Kaufvertrag ist der Kaufpreis die Gegenleistung für die Ware und umgekehrt, beim Mietvertrag ist die Miete die Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und umgekehrt. Der Werkvertrag behandelt die Herstellung eines Werks, dessen Bezahlung die Gegenleistung darstellt und umgekehrt.

Was ist Gegenleistungsgefahr?

Die Gegenleistungsgefahr ist das Risiko, die eigene Gegenleistung noch erbringen zu müssen, obwohl die Leistung ausgeblieben ist. Dieses Risiko trägt alleine der Gläubiger der Gegenleistung. Damit entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung, wenn zuvor die Leistung des Vertragspartners untergegangen ist.

Was versteht man unter Gegenleistung?

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist. Aus einem gegenseitigen Vertrag schuldet jeder Vertragspartner die versprochene Leistung nach § 322 Abs. 1 BGB nur Zug um Zug gegen Erhalt der Gegenleistung.

Was ist die Leistungsgefahr?

Bei der Leistungsgefahr handelt es sich um das Risiko des Gläubigers, im Falle des Untergangs nach § 275 BGB seinen Leistungsanspruch zu verlieren, da der Schuldner bei Unmöglichkeit von seiner Leistungspflicht frei wird.

Welche Gegenleistung entfällt nach § 326 BGB?

3 BGB), bei der eine geminderte Gegenleistung erbracht werden muss (Ratenlieferungsverträge, nicht jedoch Sukzessivlieferungsverträge), die Schlechtleistung, wenn dem Schuldner die Nacherfüllung unmöglich ist (qualitative Sach- und Rechtsmängel), entfällt die Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs.

Was ist die Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung?

In der Praxis ist die Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung dann von besonderem Interesse, wenn die Hauptleistung als solche steuerbegünstigt (steuerbefreit oder mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern) ist, die Nebenleistung selbst aber als eigenständige Leistung keiner solchen Begünstigung unterliegen würde.

Was unterscheidet das BGB und die Gegenleistungsgefahr?

Das BGB unterscheidet nicht zwischen Leistungsgefahr und Gegenleistungsgefahr ( Preisgefahr ). Das lässt sich jedoch aus der systematischen Stellung der Vorschriften zueinander erschließen. Während in § 300 Abs. 2 BGB die Leistungsgefahr gemeint ist, wird in den § 446, § 447 BGB die Gegenleistungsgefahr geregelt.

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